In letzter Zeit erreichen mich immer häufiger Fragen zur Gewerbeanmeldung und ab wann diese Pflicht sei, weshalb ich nun darüber einen kleinen, kompakten und lehrreichen Artikel schreiben möchte.
Nehmen wir an, Du bist Alex und findest den ganzen Internet-Marketing-Kram total interessant und spannend und hast vor, nun endlich Deine eigene erste Seite online zu stellen. Du weißt, dass es möglich ist im Internet Geld zu verdienen, sodass Du Dich endlich dazu entschieden hast, eine eigene lukrative Nische zu entdecken und daraus ein Online Business aufzubauen.
Doch es gibt noch einige Zweifel bei Dir, denn Du bist Dir nicht sicher, ob Du bereits vorab ein Gewerbe anmelden musst, und möchtest daher nichts falsch machen.
Wann musst Du ein Gewerbe anmelden?
Zunächst einmal bist Du zu 97 % kein Freiberufler, sondern Gewerbetreibender.
Laut § 15 EStG musst Du ein Gewerbe anmelden, wenn bei Deiner Tätigkeit
- eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt – auch dann, wenn diese nur nebensächlich ist,
- eine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr mit Dritten erkennbar ist und
- es eine Wiederholungsabsicht gibt.
(Im Grunde wird in § 14 der GewO geklärt, wann Du ein Gewerbe anmelden musst und dass bereits die Aufnahme der Tätigkeit entscheidend ist. – Danke für den Hinweis an Torsten)
Im Klartext heißt das, dass bei jedem Blog mit Google Adsense, mit Affiliate Links, mit Werbeplätzen, mit Link-Verkäufen eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und Du dazu verpflichtet bist, ein Gewerbe anzumelden.
Bei Tätigkeiten, wie Webdesign, Programmierung, Link-Aufbau, Texten, Produkterstellung etc. stellt sich die Frage meist erst gar nicht, weil hier die Gewinnerzielungsabsicht konkreter ist.
Sobald Du also einen Blog oder eine Internetseite eröffnest, mit der Du vorhast, Geld zu verdienen, musst Du ein Gewerbe anmelden.
Das war die Theorie, wie sieht die Praxis aus?
In der Praxis sieht es so aus, dass die ganze Recherche und die Blogerstellung erst einmal keine offensichtliche Gewinnerzielungsabsicht ausdrücken – Du könntest den Blog auch aus rein privaten Absichten oder aus Gefälligkeit erstellen.
Erst ab dem Zeitpunkt, an dem Du wirklich offensichtlich Werbung betreibst, wird deutlich, dass Du damit Geld verdienen möchtest.
Spätestens dann sollte der Schritt zum Gewerbeamt erfolgen, und Du solltest Dein Gewerbe anmelden. Und dieser Prozess ist viel einfacher, als Du denken magst.
Man würde gar nicht meinen, dass solch eine Anmeldung im Bürokratieland Deutschland so unkompliziert verlaufen kann.
So funktioniert die Gewerbeanmeldung
Die Anmeldung erfolgt beim lokalen Gewerbeamt in Deiner Stadt.
Folgendes brauchst Du dazu:
- Personalausweis
- 20 bis 30 Euro
- Bezeichnung der Tätigkeit
Bei Gewerbeamt wirst Du diesen Zettel hier bekommen:
Weil das Ausfüllen manchmal doch etwas verwirrend sein kann, hier eine kleine Ausfüllhilfe:
1. und 2. kannst Du leer lassen.
Von 3. Punkt bis zum 9. ist eigentlich alles klar. Da trägst Du einfach überall das ein wonach gefragt wird.
Der zehnte und elfte Punkt wird für Dich wieder uninteressant sein, weil Du in aller Regel keine Personengesellschaft gründen wirst.
Da Du ja Dein Gewerbe von zu Hause aus machst, kommt beim zwölften Punkt einfach nochmal Deine Adresse rein. Auf die Eintragung der E-Mail Adresse kannst Du verzichten. Ich habe in all den Jahren noch nicht eine Mail bekommen.
Dreizehn und Vierzehn kannst Du wieder frei lassen.
Bei Punkt Fünfzehn, der Tätigkeitsbeschreibung, definierst Du Deine Tätigkeit als Selbstständiger. An dieser Stelle würde ich nicht zu allgemein definieren, aber auch nicht zu eng. Eine ideale Bezeichnung lässt Dir noch Spielraum für andere lukrative Einnahmemöglichkeiten, ohne ein erneutes Gewerbe anmelden zu müssen.
Zusammen mit dem Sachbearbeiter findest Du eine optimale Bezeichnung.
Gut funktionieren z. B die Bezeichnungen.:
- Internetdienstleistungen aller Art
- Handel mit digitalen Medien/Gütern
- Internetwerbung
- Online Marketing
- Webdesign
Affiliate Marketing, Nischen-Marketing oder Blogging werden meiner Erfahrung nach noch nicht eingetragen. 😉
Wenn Du Dein Gewerbe zunächst nebenberuflich machen willst, also Deinem Hauptjob weiter nachgehst, kreuzt Du bei Sechzehn „Ja“ an.
Als Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit, kannst Du das Datum angeben, an welchem Du den Zettel ausfüllst. Es ist aber auch möglich, einen späteren Zeitpunkt anzugeben, oder den Beginn ein wenig vorzudatieren. Ich empfehle Dir den Beginn zum 1. eines Monats. Das ist deutlich übersichtlicher, wenn es um Steuern etc. geht.
Bei Art des angemeldeten Betriebs wählst du „Sonstiges“ aus.
Da Du in aller Regel noch keine Angestellten hast, gibst Du beim neunzehnten Punkt „Keine“ an.
Die Anmeldung wird erstattet für eine Hauptniederlassung und der Grund ist eine „Neugründung“.
Damit bist Du auch schon fast fertig und musst nur noch das Datum und eine Unterschrift drunter schreiben.
Innerhalb von 15 Minuten ist Dein Gewerbe angemeldet, Du bekommst Deinen Gewerbeschein sofort ausgestellt und kannst wieder nach Hause gehen.
Das Finanzamt und die IHK
Entweder direkt vor Ort oder nach etwa 2 bis 3 Wochen bekommst Du Post vom Finanzamt und von der IHK.
Vom Finanzamt bekommst Du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen beantwortest Du entweder selbst oder zusammen mit einem Steuerberater. (Je nachdem, wie fit Du in diesem Bereich bist!)
Dort trägst Du neben Deinen persönlichen Daten auch die zu erwartenden Umsatz- und Gewinnzahlen für das laufende Jahr ein. Hier würde ich eher niedriger stapeln als zu hoch, sonst musst Du gleich Vorauszahlungen leisten, die am Anfang einfach nicht nötig sind.
Zudem kannst Du hier ankreuzen, ob Du Dein Einzelunternehmen als Kleinunternehmer bzw. unter der Kleinunternehmerregelung führen möchtest. Das hat für Dich den Vorteil, dass Du keine Umsatzsteuer ausweisen musst, aber auch den Nachteil, dass Du die MwSt. von Ausgaben nicht als Vorsteuer geltend machen kannst.
Wenn Du also am Anfang keine hohen Ausgaben (Investitionen) hast und nur Dich selbst als Arbeitskraft, macht es definitiv Sinn, diese Regelung zu wählen. Sie ist bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro möglich, und ich würde sie Dir empfehlen. Später kannst Du immer noch umstellen, sollten Deine Einnahmen höher liegen.
Bei der IHK gibt es eine Beitragspflicht für Gewerbetreibende, die gewisse Leistungen und Schutz für Gewerbetreibende bietet, aber eben auch mit Beitragsgebühren verbunden ist. Diese musst Du aber nicht zahlen, wenn Dein Gewinn unter 5.200 Euro im Jahr liegt oder unter 25.000 Euro in den ersten beiden Gründungsjahren.
Steuern
Info: Weil es gerade für Internet-Marketer einige Besonderheiten bei der Besteuerung gibt, habe ich einen ausführlichen Ratgeber zum Thema Steuern für Selbstständige geschrieben. Dort gehe ich auf alle wesentlichen Aspekte ein, wann und warum welche Steuer fällig wird. Auch wenn das zugegeben nicht der spannendste Beitrag ist den ich je geschrieben habe, zählt er doch zu den Wichtigsten Artikeln, wenn Du ein Gewerbe anmelden möchtest.
Prinzipiell gibt es folgende Steuern:
- Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
In den meisten Fällen wirst Du am Anfang unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sodass Du mit der Umsatzsteuer erst einmal nichts zu tun hast. Demnach stellst Du Deine Rechnungen auch netto aus (ohne 19 % MwSt.). - Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer fällt erst bei einem Gewinn über 24.500 Euro im Jahr an (und auch nur auf den Gewinn über dieser Grenze!) und ist abhängig von der Höhe des Gewerbesteuersatzes in Deiner Gemeinde. Auch damit hast Du für gewöhnlich am Anfang noch nichts zu tun. - Einkommenssteuer
Diese Steuer ist direkt von Anfang an für Dich relevant, jedoch nicht pauschal zu beziffern, weil sie davon abhängig ist, wie hoch Deine Einkünfte aus anderen Einnahmequellen sind. Es gibt einen Freibetrag von aktuell 8.004 Euro, der nicht versteuert werden muss. Verdient man mehr als diesen Freibetrag, wird alles darüber hinaus mit einem Steuersatz zwischen 14 und 42 % besteuert, der progressiv steigt.
Am Anfang solltest Du also die Einkommenssteuer nicht vergessen. Wenn Du z. B. Student bist, keinen Nebenjob hast, sondern nur ein Gewerbe und Nischenseiten, mit denen Du durch Affiliate-Einnahmen etwa 1.000 Euro monatlich verdienst, dann kann es sein, dass Du am Ende des Jahres Einkommenssteuer zahlen musst, weil Du mehr als 8.004 Euro Gewinn hattest.
Wichtige Tipps
- Eine Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 Euro Gewinn pro Jahr an – darüber brauchst Du Dir erst einmal keine Gedanken zu machen.
- Solltest Du Dich nebenberuflich selbstständig machen, musst Du Deinen Arbeitgeber darüber informieren.
- Gründest Du Dein Gewerbe aus der Arbeitslosigkeit heraus, informiere auch die Arbeitsagentur darüber.
- In den meisten Fällen gründest Du ein Gewerbe als Einzelunternehmung.
- Du kannst Dir zwar einen Firmennamen ausdenken und aufführen, musst aber auch immer Deinen Namen mit angeben.
- Du kannst ein Gewerbe auch bis zu 3 Monate rückwirkend anmelden und die in diesem Zeitraum angefallenen Kosten mit anrechnen.
- Überlege Dir, ob Du am Anfang überhaupt einen Steuerberater brauchst, vor allem, wenn Du unter die Kleinunternehmerregelung fällst.
- Eröffne ein Zweitkonto, damit Du die Einnahmen und Ausgaben von deinen privaten Ein- und Ausgängen trennen kannst. Es gibt tolle Online-Girokonten, die teilweise sogar kostenlos sind. Wenn Du den persönlichen Kontakt zu einem Sachbearbeiter vor Ort möchtest, solltest Du Dich aber gegen die Online-Girokonten entscheiden.
Mit diesem kurzen Artikel wollte ich einmal aufklären und jedem angehenden Internet Marketer die Angst nehmen, ein Gewerbe anzumelden, sowie aufzeigen, dass es viel leichter ist, als man denkt.
Ferner dient dieser Artikel als Motivation und Ansporn, endlich einmal Nägel mit Köpfen zu machen und zum Gewerbeamt zu gehen, das Gewerbe anzumelden und aus dem Lese-Modus in den Tun-Modus zu wechseln.
Ich freue mich auf Dein Feedback und auf noch eventuell offene Fragen und möchte an dieser Stelle auch noch einmal darauf hinweisen, dass es sich hierbei lediglich um meine Meinung und Erfahrung handelt, die keine rechtsverbindliche Auskunft darstellt. 😉
Für Deinen Erfolg im Internet
Sebastian
Lucas sagt:
Sehr gut. Danke.
Genau auf einen solchen Beitrag habe ich schon lange gewartet und er erschlägt kurz und knackig genau die Informationen, die ich mir gewünscht und erhofft habe. Ich werde also schnellstmöglich Nägel mit Köpfen machen und mich auf den Weg begeben. Für Rückfragen weiß ich ja nun auch, an wen ich mich wenden kann 😉
Alex sagt:
Affiliate völlig ohne Gewinnabsicht.
Ania sagt:
Vielen Dank für den Artikel, sehr informativ, positiv und motivierend. Danke, Ania
Udo Dittberner sagt:
Du schreibst u.A. man kann ein Gewerbe auch bis zu 3 Monate rückwirkend
anmelden.
Wie verträgt sich das mit der Aussage“sofort sobald eine Verkaufsabsicht vorliegt“.
Muß man da nicht eine Abmahnung befürchten?
Gruss, Udo.
Chris sagt:
Danke für den Artikel. ist echt nen Zufall weil ich hab gestern drüber nachgedacht und überlegt wie ich dazu am besten Informationen bekommen.. dann mach ich meinen GoogleReader an und schwups popt dein Blogeintrag auf.. Hat mir viele offene Fragen beantwortet. Danke Chris
dpde sagt:
Danke für den Informativen Beitrag!
Wie sieht das mit der Versteuerung von Werbeeinnahmen aus?
Nehmen wir an ich habe ein Gewerbe angemeldet welches unter die Kleinunternehmerregelung fällt und verdiene durch Werbung auf meinen Seiten 500 € im Monat. Wie muss das wann versteuert werden?
Sebastian Czypionka sagt:
Hallo dpde,
habe den Artikel um den Teil mit den Steuern erweitert, da dieser sicherlich nicht nur für Dich, sondern auch andere interessant ist.
In Deinem speziellen Fall könntest Du dafür Einkommenssteuer zahlen – je nach beruflicher Situation und Einkommen.
Grüße,
Sebastian
Sascha sagt:
Moin Sebastian, zu 97% ist man kein Freiberufler, sondern Gewerbetreibender. Denn gerade wer selbständig tätig ist, benötigt keine Gewerbeanmeldung sondern muss lediglich sein Finanzamt über die Aufnahme der Tätigkeit informieren. Um von einem Gewerbe zu sprechen, ist die Gewinnerzielungsabsicht nur EIN Tatbestandsmerkmal. Darüber hinaus muss man nach außen hin tätig werden (Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr mit Dritten), man muss eine Wiederholungsabsicht haben und die Tätigkeiten rechtlich selbständig ausüben. Wenn alle Punkte erfüllt sind, erst dann liegt ein Gewerbe vor.
Die Hinweise zum Finanzamt und der steuerlichen Erfassung sind sehr gut! – Denn wer voller Euphorie ein Unternehmen gründet und im ersten Jahr auch gleich von einem 5-stelligen Gewinn ausgeht, der darf sich auf saftige Vorauszahlungen freuen, noch ehe er einen Euro umgesetzt hat.
Sebastian Czypionka sagt:
Vielen Dank für die aufmerksame Korrektur Sascha. Der Teufel steckt im Detail 😉
Die beiden anderen Punkte habe ich mit aufgenommen, wenn es auch Punkte sind, die meist sowieso zutreffen, ist es dennoch besser sie mit aufzuführen 😉
Nerdy sagt:
Ich habe jz schon seit einiger Zeit einen Blog in dem ich Tipps zu Web und Computer gebe. Eigentlich wollte ich schon am Anfang ein Gewerbe anmelden aber mir wurde geraten damit noch zu warten.
Im Nachhinein betrachtet war das für mich die bessere Entscheidung, da ich bis heute max. 300 Besucher / Monat hatte. Jedoch muss ich sagen, dass ich bis vor kurzem das Bloggen nicht so ernst nahm.
Erst nachdem ich deinen Blog und Geldkrieg.de entdeckte war ich richtig motiviert das gleiche zu schaffen. Die Nischenseiten-Challenge hilft mir zurzeit sehr.
Das einzige was mir nun Sorgen macht ist, dass ich vl mit Blogger (Bloghoster von Google) aufs falsche Pferd gesetzt habe. Da ich aber sehr viel Arbeit in meinen Blog gesteckt habe, würde ich nun ungern umsteigen.
Naja um auf das eigentliche Thema zurück zu kommen, möchte ich nur sagen, dass man besonders als unerfahrener Blogger vl lieber mal einen Blog erstellt, diesen etwas füllt und erst nachdem alles bereit steht, eine Gewerbeanmeldung durchführt.
Sebastian Czypionka sagt:
Hättest Du vorher ein Gewerbe angemeldet, hättest Du vielleicht die Sache aus der Sicht eines Unternehmers und nicht eins Hobbies gesehen?
Manchmal ist der falsche Fokus dafür verantwortlich, dass man nicht in die Richtung agiert, in die man eigentlich hin will…
Der Schritt, das Gewerbe direkt anzumelden, gibt einem Kraft und die Verantwortung zu handeln, etwas zu bewegen, Einnahmen zu erzielen!
Nerdy sagt:
Das stimmt natürlich aber wenn ich diesen Schritt durchgezogen hätte, wäre ich ein Risiko eingegangen. Somit hätte ich alles auf eine Karte setzen müssen. Es ist nicht so, dass ich Angst davor habe Risiken einzugehen aber meiner Meinung nach sollten diese in einem gewissen Maß kalkulierbar sein.
Ich meine hättest du deinen Job auch aufgegeben um im Internet dein Geld zu verdienen, wenn du keine Marketingkenntnisse besäßest.
Mangels Erfahrung bzw. Wissen in diesem Bereich, ist für mich weder der Erfolg noch noch die Konsequenzen des Scheiterns mit meinem Blog nicht berechenbar. Aber wie schon erwähnt, helfen mir solche Seiten wie diese sehr. Mein Ziel ist es erstmals 1000 Besucher/Monat zu haben und ab da an Werbung einzusetzen und ein Gewerbe anzumelden.
Ich weiß nicht ob das der richtige Weg ist den ich gehe, um im Web Erfolgreich zu werden aber es ist der beste Weg der mir einfällt. :/
Susanne sagt:
Danke für diese knackige und informative Zusammenfassung. Vor allem der Teil nach der Gewerbeanmeldung ist für mich wichtig, weil er mir noch bevorsteht. Die Anmeldung selbst war tatsächlich unkompliziert und in fünf Minuten erledigt. Allerdings hatte mein kleines Amt auf dem Lande noch nie etwas vom Bloggen gehört und noch nie jemanden gehabt, der dafür ein Gewerbe anmelden wollte. Nach einer kurzen Erklärung, worum es geht, fand sich dann doch noch ein Zweck des Gewerbes: Onlinejournalismus (Internet-Werbung). Nun warte ich auf die Post vom Finanzamt.
Michael sagt:
Hallo
mir geht es wie den ersten beiden Kommentatoren.
Ich habe vor ein Gewerbe anzumelden.
Begeistert habe ich im FeedReader die Überschrift gelesen und angeklickt, um den ganzen Artikel zu lesen.
Bei mir wäre das Gewerbe auch wegen der Werbung auf verschiedenen Homepages.
Ich bin Hauptberuflich Hausmann und würde mich um die Internetseiten kümmern, wenn die Kinder nicht da sind. Es ist sozusagen meine Haupteinnahmequelle.
Mir fehlt in dem Artikel allerdings der Punkt der Krankenkasse, zur Zeit bin ich über meine Frau Familienversichert.
Gibt es da auch eine Einkommensgrenze ab der ich mich alleine/selber versichern muss? Oder kann man das nicht pauschal beantworten?
Sebastian Czypionka sagt:
Hallo Michael,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Mir ging es bei dem Artikel darum, die Angst zu nehmen, ein Gewerbe anzumelden.
Fachlich bin ich jedoch nicht so versiert, dass ich Dir beantworten könnte, wie das mit der Versicherung aussieht. Das kannst Du sicherlich bei Deiner jetzigen Versicherung nachfragen.
Viele Grüße,
Sebastian
Michael sagt:
Dann werde ich mich mal bei der Krankenkasse auf die Suche nach den gewünschten Infos machen.
Thomas Klußmann sagt:
Sehr guter Artikel, Sebastian.
Eine Gewerbeanmeldung hat noch ein paar weitere nützliche Vorteile, z.B.:
– kannst du zukünftig Ausgaben für deinen PC, Büro, etc. von der Steuer absetzen
– bekommst du mit der Gewerbeanmeldung Zugang zu günstigeren Produkten (z.B. kann man Kundenkarten bei Großhändlern anfordern)
– kann man mit einer solchen Gewerbeanmeldung ein staatlich gefördertes Gründercoaching abschließen
Beste Grüße
Thomas
Sebastian Czypionka sagt:
Hallo Thomas,
vielen Dank für den Mehrwert und die Tipps! Du hast vollkommen Recht. Und das bezieht sich auch auf Ausgaben, die VOR der Gewerbeanmeldung angefallen sind 😉
Viele Grüße,
Sebastian
olli sagt:
„Du kannst Dir zwar einen Firmennamen ausdenken und aufführen, musst jedoch auch immer Deinen Namen mit angeben“
Wo führt man denn den Firmennamen auf? Ich wurde bei meiner Gewerbeanmeldung nie danach gefragt und konnte somit auch nie einen Angeben…
Sebastian Czypionka sagt:
Aber z.B. in Deinem Impressum oder auf Deinen Rechnungen kannst Du einen Fantasienamen mit aufführen. Wichtig ist nur, dass auch immer der Inhaber mit Vor- und Nachname aufgelistet wird.
olli sagt:
Achso, ich dachte man müsste dem Staat wenigstens sagen wie man als Unternehmen heißen will. Aber Danke für die Antwort, werde mir jetzt wohl mal nen schönen namen a la Compu Global Hyper Mega Net ausdenken^^
Gregor sagt:
Danke! 😉
Andree sagt:
Mir geht es ähnlich wie Nerdy. Ich habe zwar Informationswissenschaften studiert und bin dadurch technisch recht gut unterwegs, aber den gesamten Internetmarketingbereich muss ich erstmal ausloten. Ich finde Deinen und auch Peers Blog einfach perfekt. Bei Euch kann man sich super in das Thema einarbeiten. Die Artikel sind sachlich geschrieben und verzichten auf die übertriebene „werde reich über Nacht“ Masche. Gerade diese Art der Werbung hat mich bisher immer wieder abgehalten mich weiter mit dem Thema Internetmarketing zu beschäftigen.
Gruss
Andree
„Die sich den Wolf tanzen…“
Birgit sagt:
Hallo Sebastian,
Danke für deinen tollen Artikel.
Ich bin ganz deiner Meinung, wenn man gleich von Anfang an ein Gewerbe anmeldet, geht man mit einem ganz anderen Fokus an die Sache heran.
Man sollte auch seinen Blog als ein Business ansehen, wenn man wirklich Geld damit verdienen will.
Wünsche allen viel Erfolg
Birgit
Thomas Gunia sagt:
Hallo Sebastian,
ich hatte die Frage nach dem Gewerbe ja schon mal in einer Mail an Dich gestellt. Nun habe ich ich genau die Antwort, die ich auch gesucht habe. 😉 Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
Viele Grüße
Thomas
Thomas sagt:
Hallo Sebastian,
guter Artikel. Alles drin, ohne zu tief in die Materie zu gehen!
Ich habe vor kurzem auch einen Artikel zur Gewerbeanmeldung auf meinem Blog geschrieben. Dieser beschäftigt sich aber nur mit der tatsächlichen Gewebeanmeldung und dem Gewerbeschein. (http://www.blogbwl.de/657/wie-meldest-du-dein-gewerbe-an/)
TIPP: Wenn man direkt eine ausfüllte Gewerbeanmeldung zum Gewerbeamt mitnimmt, kann man noch mal viel Zeit sparen. Dann ist das eine Sache von 3 Minuten.
Gruß, Thomas
Tobinger sagt:
Hallo Sebastian
Ein prima Artikel. Und die bisherigen Kommentare dazu sind auch super informativ und ergänzen den Artikel wieder prima.
Ich habe auch noch einen kleinen Tipp:
Deine Leserschaft dürfte hauptsächlich grob zum Themenbereich „Geld im Internet verdienen“ oder „Geld mit Bloggen verdienen“ gehören.
Susanne hatte bereits kommentiert, dass sie ihr Gewerbe als „Onlinejournalismus (Internet-Werbung)“ angemeldet hat und sich herbei schon etwas eingegrenzt hat. Was ist, wenn Sie weitere Einnahmen durch das Erstellen und Betreuen von Blogs anderer Kunden oder andere Tätgkeiten verdient? Sie müsste hierzu, soweit mir bekannt, ein weiteres Gewerbe anmelden.
Daher sollte man einen Begriff wählen, der recht weitläufig ist um allen Eventualitäten gerecht zu werden. Ich habe mich damals einfach der Sparte „Internetdienstleistungen“ zugeordnet. So kann ich auch Texte für andere Schreiben, andere Blogs betreuen, Programmieren (wenn ich es könnte ,) ) u.s.w.
Gruss
Tobinger
Michael sagt:
Wie Tobinger habe ich auch eine Frage zu der Bezeichnung des Gewerbes.
Am unverfänglichsten ist bestimmt „Internetdienstleistungen aller Art“, da kann man einen Blog betreiben, Texte schreiben oder Homepages designen. Aber was passiert wenn ich mit der Bezeichnung Tätigkeiten erledige, die im Offline-Bereich liegen? Mir fallen da einige ein, z.B. Scannen von Dokumenten; Fotobearbeitung; Erstellen vom Office-Vorlagen…
Sollte man da zwei Gewerbe anmelden, oder die Gezeichnung allgemeiner in „Online- und Offline- Dienstleistungen am PC“ nennen?
Sebastian Czypionka sagt:
Hallo Michael,
du kannst auch mehrere Tätigkeitsbereiche mit angeben und musst Dich nicht nur auf eine Sache beschränken.
Viele Grüße,
Sebastian
Adam sagt:
Hallo zusammen,
man muss kein zweites Gewerbe anmelden sondern kann sein bestehendes Gewerbe gegen eine Gebühr um weitere Tätigkeiten erweitern.
Ein paar Links für alle sie sich für das Thema „Gewerbe und Affiliate“ interessieren:
http://www.affiliate-marketing.de/wissensdatenbank/artikel/affiliate-marketing-gewerbe.html
http://www.patrickhundt.de/affiliates-und-die-umsatzsteuer/
http://hangout-lifestyle.de/affiliate-steuern-belegen/
Gruß,
Adam
Lucas sagt:
Sebastian, könntest du vielleicht mal den Bogen für die Gewerbeanmeldung mit Musterangaben ausfüllen und online stellen, damit man ungefähr weiß, was man wo schreiben muss/sollte?
Sebastian Czypionka sagt:
Hey Lucas,
das ist gar nicht nötig – den Bogen füllst Du zusammen mit der Sachbearbeiterin aus und musst da neben Deinen Personalien fast gar nichts ausfüllen 😉 Jetzt ehrlich… das ist wie Personalausweis beantragen 😉
Lucas sagt:
Na wenn du das sagst werde ich es mal ausprobieren. Wenn es zu Problemen kommt melde ich mich :p
Alex sagt:
Hallo Sebastian, ich bin Alex und finde alles was mit Marketing zu tun hat interessant. Danke sehr für diese Infos, werde mir diesen Text ausdrucken, die Tipps kann ich wirklich gerade gebrauchen. Grüße
Kevin sagt:
Hallo Sebastian.
Vielen Dank für deinen Artikel. Ich beschäftige mich schon länger mit dem Thema und habe auch vor, ein eigenes Gewerbe anzumelden. Durch deinen Artikel bin ich nun etwas schlauer, und der Weg zum Gewerbeamt fällt einem etwas leicher.
Viele Grüße
Tristan sagt:
Schöner Artikel, der wohl die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantwortet, vorallem hat man dadurch endlich mal eine eindeutige Antwort auf die Frage ab wann man ein Gewerbe anmelden muss.
Gruß
Tristan
Jens sagt:
Hallo Sebastian,
der Artikel ist wirklich sehr gut. Und ich muss Dir zu stimmen, dass das Anmelden wirklich einfach ist. Gerade am Anfang ist die Kleinunternehmerregelung sehr gut. Der Nachteil ist, ich kann die 19 Prozent Mehrwertsteuer nicht in meinen Rechnungen ausweisen und kann die 19 Prozent nicht vom Finanzamt zurückerstattet bekommen. Aber im zweiten Jahr kann ich, bis zu 50.000 Euro an Umsatz erzielen. Aber für den Einstieg ist die Kleinunternehmerregelung vollkommen ausreichend.
Gruß
Jens
Susanne sagt:
Lieber Tobinger,
da ich noch einen 50-60-Stunden-Brotjob habe, der mich ziemlich ausfüllt, sowie Familie und Hobbys, konnte ich mich leicht bei der Gewerbeanmeldung eingrenzen. Mehr geht eh nicht, als das eigene Blog einigermaßen gehaltvoll zu betreiben. Aber grundsätzlich hast Du natürlich Recht, man sollte sich möglichst viele Optionen offen halten. Vielleicht kann je jemand die Frage beantworten, ob man seine Gewerbeanmeldung nachträglich erweitern kann.
Selle sagt:
Genialer, kurzer und übersichtlicher Artikel! Endlich weiß ich da auch bescheid und weiß was auf mich zukommt!
Ich dachte, wenn ich im Monat 1000€ Umsatz habe, wird mir 200-300€ (nach Steuern) übrig bleiben. Dein Artikel hat mir jetzt jedoch Hoffnung gemacht das doch mehr bleibt 🙂
Gruß
ebookautorin sagt:
So lange es nur um ein E-Book geht, fällt das normalerweise unter Selbstverlag. Man könnte also mit der Anmeldung noch warten, bis nennenswerte Einnahmen aus einem anderen Bereich (Affiliate…) in Sicht sind.
Website plus Gewinnabsicht machen noch nicht zwingend ein Gewerbe aus, sonst wären ja viele Schriftsteller oder Künstler auch gewerblich.
affiliate marketing sagt:
Danke für diese knackige und informative Zusammenfassung. Vor allem der Teil nach der Gewerbeanmeldung ist für mich wichtig, weil er mir noch bevorsteht. Die Anmeldung selbst war tatsächlich unkompliziert und in fünf Minuten erledigt. Allerdings hatte mein kleines Amt auf dem Lande noch nie etwas vom Bloggen gehört und noch nie jemanden gehabt, der dafür ein Gewerbe anmelden wollte. Nach einer kurzen Erklärung, worum es geht, fand sich dann doch noch ein Zweck des Gewerbes: Onlinejournalismus (Internet-Werbung). Nun warte ich auf die Post vom Finanzamt.
Gunar sagt:
Hallo,
interessanter Beitrag.
Ich habe hier gelesen, dass man Ausgaben vor der Gewerbeanmeldung von der Steuer absetzen kann. Wie lange vorher? Die Anschaffung eines neuen Computers liegt nun fast 1 Jahr zurück.
Wie ist das mit Programmen und ebooks aus dem Bereich Internet marketing? Können diese auch bei der Steuer angegeben werden. Zum Beispiel die Gebühr für einen Autoresponder?
Viele Grüße
Sebastian Czypionka sagt:
Hallo Gunar,
leider kann ich Dir die Frage nicht beantwortet, bis wann zurück etwas abgesetzt werden kann. Aber Programme, wie E-Books und Online-Dienstleistungen auch – na klar 😉
Sebastian
Björn sagt:
Hi Sebastian,
das ist eine super Übersicht, vielen Dank dafür!
Im Abschnitt „Steuern“ unter „Einkommenssteuer“ schreibst Du, dass der aktuelle Freibetrag aktuell 8.004 EUR beträgt.
– Das bedeutet, dass ich 8.004 EUR im jahr verdienen darf, ohne diesen Betrag versteuern zu müssen, korrekt?
– Zählt dieser Betrag zusätzlich zum normalen (eh schon versteuerten) Einkommen?
Bei mir ist es so, dass ich einen normalen Job bei einem Arbeitgeber habe und ganz normal über Lohnsteuerkarte abgerechnet werde (bin damit über die 8.004 EUR massig drüber).
Ich möchte nun zusätzlich Geld mit Internetdienstleisungen verdienen und dafür ein Kleingewerbe anmelden.
– Gibt es einen Betrag im Monat, bis zu dem ich etwas zusätzlich verdienen darf ohne es versteuern zu müssen?
– Wie verhält sich das Ganze?
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus,
Björn
Sebastian Czypionka sagt:
Hallo Björn,
ich bin kein Steuerberater und Finanzexperte und ich habe das Gefühl, dass es ab hier etwas komplizierter wird. Bevor ich Dir nun etwas sage, was ich „vermute“ und nicht sicher weiß, verweise ich Dich lieber an einen lokalen Steuerberater oder an deinen Ansprechpartner beim Finanzamt, dieser wird Dir sicherlich weiterhelfen.
Viel Erfolg.
Sebastian
Konrad sagt:
Super Artikel, sehr informativ!
Ergänzend würde ich auf http://www.ortsdienst.de/FAQ-Gewerbeamt/ verweisen, dort hab ich ne Menge Informationen zur Gewerbeanmeldung sowie zu meinem zuständigen Gewerbeamt rausziehen können.
Anne sagt:
Lieber Sebastian, herzlichen dank für deinen Beitrag! Ich habe bereits einen Gewerbeschein auf dem Promotion steht. Meinst du ich muss Affiliate marketing trotzdem noch anmelden? ich bin der Ansicht, dass ich via affiliate werbung promote – also werbung/promotion betreibe. ob über internet oder live (persönlich) – es findet sowohl persönlich als auch online statt – spielt doch sicher nicht die Rolle, oder? Ich würde mich über Rückmeldung sehr freuen. VG Anne
Sebastian Czypionka sagt:
Ich würde keinen neuen Gewerbeschein beantragen, aber das ist nur meine Meinung 😉
Anne sagt:
Dankeschön 🙂
Stephanie sagt:
Hallo Anne,
gehe lieber auf Nummer Sicher. Kostet ja nur einen Anruf beim Gewerbeamt. Wenn Promotion dein Haupt-Arbeitsgebiet ist, kann es lediglich sein, dass das Online-Marketing auf demselben Schein noch als Nebengewerbe ergänzt wird. Das kostet nicht die Welt. So vermeidest du ggf. Stress bei der Steuererklärung, wo es ja eh rauskommt, falls es ein Problem mit der Bezeichnung geben sollte.
Mark sagt:
Hallo Sebastian,
danke für den Artikel mit allen Infos und Zusammenfassungen.
Ab heute ist der Freibetrag um irgendwas über 100€ angehoben, wenn ich das im Radio richtig gehört habe – stimmt das?
Meine eigentlich Frage wäre, was ist denn, wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe unter „Gestaltung von Online- und Printmedien“ und weil ich als Hobby auch gerne noch ein wenig etwas technisches bastel, habe ich später auch ein Produkt (viele EInheiten davon, das man in der Hand halten kann) zu verkaufen. Muss ich dann mein Gewerbe umschreiben?
Was ist es dann? „Gestaltung von… und Produktion von…“. Wer interessiert sich denn dafür, was in meinem Gewerbeschein für eine Tätigkeit steht?
Grüße
Mark
Sebastian Czypionka sagt:
Hallo Mark,
der Freibetrag ändert sich hin und wieder und ja – er mag in 2013 höher sein.
Zu der Bezeichnung kann ich Dir nichts genaueres sagen, da ich nicht weiß, für wen sie eigentlich wichtig ist.
Ich würde das nicht so eng sehen an deiner Stelle.
Viele Grüße,
Sebastian
Mark sagt:
Danke für deinen Beitrag Sebastian.
Ich werde das bei meiner Gewerbeanmeldung im neuen Jahr einmal fragen – mal schauen, ob ich beim Landratsamt eine Antwort bekomme.
Gruß
Mark
shelynx sagt:
Ich habe gerade auch begonnen, mich damit zu beschäftigen, obwohl der BLog bisher nur etwa 80Cent im Monat über Affiliate einbringt. – Aber ich würde mir wünschen ihn zumindest ein wenig auszubauen und die eigenen Kosten zu decken. – Das Finanzamt hatte ich angeschrieben mit einigen Fragen – sie schickten mir nur den Bogen zur ERfassung zurück „Auf Einzelfragen könnten sie nicht eingehen“…
Jetzt geht es nächste Woche zum Rathaus, um das Gewerbe anzumelden. Mit dem Gewerbeamt des Umkreises habe ich auch telefoniert. Die Dame sagte, dass es für Blogger eigentlich noch keine gute Regelung gibt und es wirklich etwas seltsam sei für 1 Euro Gewinn monatlich so einen Terz zu haben…
Ich habe außerdem eben mal einen Steuerberater angeschrieben (noch habe ich keinen) und hoffe auf einen informativen Termin, da ich auch hauptberuflich angestellt bin und nebenbei noch selbstständig in einem ganz anderen Beruf arbeite. – Die Frage der Freibeträge und „Mischung“ des Gewinns stellt sich da – außerdem und vielleicht weißt Du das:
Inwieweit muss man Sachwerte versteuern, die beispielsweise für Reviews zur Verfügung gestellt wurden? Häufig sind sie ja nicht einmal ein Mehrgewinn oder gezielt angefragt. Ich fühle mich dadurch nicht „bezahlt“… Weißt Du, wie das gehandhabt wird?
Vielen Dank für Deinen klaren Artikel und die Mühe!
Sebastian Czypionka sagt:
Zu Deinem Einzelfall weiß ich keine genaue Regelung – kann Dir hier also leider nicht weiterhelfen.
Ansonsten sehe ich, dass Du Dich vorab schon sehr gut informierst – das kann einerseits positiv sein, birgt aber auch die Gefahr, dass man ZU VORSICHTIG ist und zu lange überlegt, bevor man etwas tut…
Nur eine Vermutung 😉
Alles Gute
Sebastian
Marco sagt:
Ich wollte am 2.1. zum Amt düsen, habs aber wieder… egal! Morgen gehe ich los und hol mir den Schein! Sehr schön zusammengefasst & vielen Dank für die kleine Motivationshilfe 😉
Lg,
Marco
Bert sagt:
Hallo Sebastian,
genau diese Informationen habe ich gerade gesucht – DANKE.
Wie es in anderen Städten ist, weiß ich nicht, aber in Berlin ist das Ordnungsamt für die Gewerbeanmeldung zuständig. Man glaubt es zwar kaum, aber das kann man sogar online machen! Nach einem guten Jahr Auszeit vom Internet-Marketing habe ich heute mein Gewerbe online angemeldet – und es hat alles super geklappt. Die Gewerbeanmeldung wird online ausgefüllt und man muß zusätzlich noch ein Blild von seinem Personalausweis hochladen. Die ausgefüllte Gewerbeanmeldung muß man ausdrucken, unterschreiben und an eine bestimmte Stelle faxen oder per Post dorthin schicken. Für die 26,00 EUR für die Anmeldung bekommt man eine Zahlungsaufforderung zugeschickt. Fazit: Manchmal sind unsere Behörden gar nicht so altmodisch und eingestaubt, wie man vielleicht manchmal denkt ;-).
MFG Bert
Sebastian Czypionka sagt:
Hallo Bert,
danke für diese wohl „neue“ Erfahrung, von der ich hoffe, dass sie andere Städte und Ordnungsämter übernehmen. Ich bin vor kurzem umgezogen und musste einen neuen Gewerbeschein beantragen und es war mal wieder eigentlich simpel, aber man kann dieses ganze Prozedere auch gerne auf das Internet verlagern, so spart man wohl jedem Anwender Zeit und Personal 😉
Thanks for Sharing!
Sebastian
petra sagt:
guten abend nun mal ne frage muss ich mich denn auch als gewärbe melden wenn ich mich bei dieser webseite anmelde um ein e book zu erstellen und verkaufen
Sebastian Czypionka sagt:
Es wäre schonmal besser, aber soweit ich weiß, ist es nicht Pflicht. Du kannst es auch später machen, wenn absehbar ist, dass Du wirklich Dinge verkaufen wirst.
Aber wenn Du Dich dort anmeldest, um E-Books zu verkaufen, gehe ich mal stark davon aus, dass Du auch welche verkaufen und damit Gewinne machen wirst 😉 (Du hast eine Gewinnabsicht)
Sandra sagt:
@ Petra: Ich würde an Deiner Stelle auch erst warten bis Du was verkauft hast und es dann wie Sebastian schon erwähnt hat rückwirkend anmelden. Denn es kommt auch darauf an, in welcher Höhe deine Einnahmen sind bzw. ob du wirklich monatlich einen regelmäßigen Betrag verdienst. Also lieber erstmal aufs Verkaufen konzentrieren und wenn das Geld kommt Gewerbe anmelden! Viel Erfolg und lg Sandra
Tommy sagt:
Sehr vernünftiger Artikel, hat mir sehr weitergeholfen.
Dann weiß ich schon, wo ich morgen früh hingehe… 😉
goldynr1 sagt:
genau diese Informationen habe ich gesucht, super erklärt 🙂
Tom sagt:
Der Artikel hat gerade ganz viele offene Fragen von mir beantwortet. Danke auf jeden Fall dafür!
Marie sagt:
Hallo Sebastian,
ich war heute auf dem Gewerbeamt, um das Gewerbe anzumelden.
Die Angabe „Internetdienstleistungen aller Art“ wird nicht akzeptiert.
Ich musste genauer angeben was ich mache.
Ich sag nur Bescheid, damit du das in deinem Artikel noch ändern kannst.
Alles Gute!
Sebastian Czypionka sagt:
Hallo Marie,
klasse – herzlichen Glückwunsch zum Gewerbe und dem ersten wichtigen Schritt!
Es funktioniert hin und wieder schon und ist auch, wie im Artikel geschrieben stark von der Sachbearbeiterin abhängig. Schließlich gibt es nicht nur vordefinierte Angaben.
Deshalb lasse ich das nach wie vor im Artikel stehen 😉 Dennoch vielen Dank für Dein Feedback.
Sebastian
Marie sagt:
Danke für den Glückwunsch!
Ja mir wäre es auch viel lieber gewesen, wenn der das akzeptiert hätte.
Aber egal, ich habe einfach gleich vier Begriffe aufgezählt und die stehen jetzt alle „auf einmal“ drin! Geht so auch 🙂
Bis bald
Tina-Maria sagt:
Hallo, danke für deinen Beitrag bin jetzt „Kleinunternehmer“ mit meinen Blog. Hat gerade mal 15€ gekostet 🙂 und ich fühl mich jetzt sicherer. Lg
Lammers sagt:
Hallo,
kann man ein Gewerbe nachträglich noch anmelden?
Zum Beispiel verdient man diesen Monat 1.000€. Kann man das Geld dann erst einmal problemlos annehmen und nächsten Monat das Gewerbe anmelden?
Sebastian Czypionka sagt:
Hallo Steffen,
ich kann es Dir nicht zu 100% sagen, aber soweit ich mich erinnere, ist das möglich und du kannst die Einnahmen, die Du vor der Anmeldung des Gewerbes erwirtschaftest, auch dann nach Anmeldung mit abrechnen. Zur Sicherheit fragst Du bei einem lokalen Steuerberater oder beim Gewerbeamt nach.
Grüße,
Sebastian
SirusWhite sagt:
Guten Tag an alle,
habe Probleme mit der Auseinanderhaltung der Steuern. Ich verdiene im Moment als Softwareentwickler Brutto etwas mehr als 40.000 Euro pro Jahr. Jetzt möchte ich ein Gewerbe anmelden um Apps in den Store stellen zu können. Wenn ich jetzt beispielsweise 3000 Euro im Jahr Gewinn machen würde mit einer App, wird dann von 43.000 € Einkommen geredet und ich muss nachzahlen? Weil so wies jetzt aussieht habe ich ein Monatsgehalt Brutto von 3500€ und bezahle dafür monatlich Steuern, wie wollen die mir nachträglich auf 40.000 + Gewinn aus Apps, steuern Anrechnen? Nicht das ich dann auf einmal mehr zahlen muss als ich mit der App überhaupt eingenommen habe, kann mich da einer mal aufklären? Wäre demjenigen sehr verbunden.
Grüße
Anne sagt:
Hallo Sebastian,
danke für den sehr informativen Beitrag. Ich habe eine Frage dazu, vielleicht kannst du mir aus deiner Erfahrung heraus einen Rat geben?
Ich habe für mich eine Möglichkeit gefunden, im Internet Geld zu verdienen. Im Wesentlichen das Anklicken von Werbung und dafür bezahlt werden, um es ganz einfach auszudrücken. Laut deinem Artikel ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Weißt du, ob nun die Gefahr besteht, dass ich in die Kategorie Scheinselbstständigkeit falle? Immerhin würde ich ja nur für diesen einen Auftraggeber arbeiten. Mein Haupteinkommen beziehe ich aus einer anderen Quelle, falls das dafür eine Rolle spielt.
Danke schon mal im Vorraus.
Viele Grüße,
Anne
Sebastian Czypionka sagt:
Hallo Anne,
bevor ich Dir hier etwas falsches sage, möchte ich es lieber nicht kommentieren. Ich weiß es nicht, wie es sich in deinem Fall verhält.
Ich vermute jedoch, dass es in die Richtung Scheinselbständigkeit geht, aber ich möchte mich hier nicht festlegen.
Grüße,
Sebastian
Anne sagt:
Da kann dann wohl doch nur der Steuerberater weiterhelfen. Trotzdem danke.
Norbert sagt:
Danke für deine Tips, so wird es für mich von Tag zu Tag leichter in Deutschland ein Gewerbe Anzumelden, zumindest unbürokratischer wie es hier bei uns ist!
Danke und schöne Grüße!!
Tom sagt:
Hi, ich hätte mal gerne etwas gewusst.
Ich plane nämlich mit einem Freund eine App zu basteln (android,iOs). Die Idee steht. Wird ein größeres Projekt. Wir würden auch 2-4 Leute einstellen (studentische Hilfskräfte) mit projektbezogenen Arbeitsverträgen. Wir rechnen mit über 100.000€ Kosten mit Miete/Hardware/Software/Personal etc.
Das Geld ist Vorhanden, jedoch wissen wir nicht ob wir ein Gewerbe anmelden müssen und wenn ja welche Rechtsform wir dann genau wählen sollen. Falls es nicht notwendig ist ein Gewerbe anzumelden wüsste ich gerne wie wir am besten vorgehen sollten.
Über einen Expertentipp würden wir uns freuen.
LG
Torsten vom Gründerlexikon sagt:
Hallo Sebastian,
ich möchte mal deinem im Grunde genommen guten Artikel ein paar Feinheiten hinzufügen:
1. Man kann sich nicht aussuchen, ob man freiberuflich oder gewerblich tätig ist. In § 18 des Einkommensteuergesetzes gibt es eine Menge von Berufen (Katalogberufe) welche definitiv freiberuflich sind, jedoch ist gerade im Bereich Internet, Grafik, Design, Webdesign oder selbst das Betreiben eines gehaltvollen Blogs fraglich, ob das nicht auch freiberuflich ist oder sein kann. Dahingehend sind einige Verfahren anhängig, ich selbst werde auch klagen, wenn mein bereits eingelegter Einspruch abgewiesen wird.
2. § 15 Einkommensteuergesetz sagt nichts darüber aus, wann ein Gewerbe anzumelden ist, denn das steht in der Gewerbeordnung GewO. Es ist hier bereits die Aufnahme der Tätigkeit entscheidend. Die Gewinnerzielungsabsicht jedoch nicht, das wäre ja noch schöner, dann brauchten einige kein Gewerbe anmelden, wenn nur Verluste gemacht werden.
Die Definition der Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit beschreibt lediglich, wann genau diese Tätigkeit, die eine Gewerbeanmeldung durch das Gewerbeamt voraussetzt in der privaten Einkommensteuererklärung einzugruppieren ist. Wann ein Gewerbe anzumelden ist steht tatsächlich in § 14 der GewO.
Ansonsten aber ein recht informativer Artikel, mit einer lebhaften Diskussion. Weiter so.
Grüße vom Gründerlexikon
Torsten
PS.: Danke für den Link.
Sebastian Czypionka sagt:
Hallo Torsten,
vielen dank für Deine hilfreiche Erweiterung dieses Artikels. Punkt 2 habe ich mit in den Artikel übernommen 😉
Wie kommt es eigentlich, dass Du Dich so lang nach Veröffentlichung des Artikels hier zu Wort meldest? Wie bist Du darauf aufmerksam geworden? Frage rein aus Neugier 😉
Grüße
Sebastian
Torsten vom Gründerlexikon sagt:
Ich habe einfach erst jetzt festgestellt, dass ich von deinem Blog und diesem Artikel einen Link bekommen habe. Da liest man dann natürlich den Artikel und wenn man Zeit und Lust hat, gibt man Feedback. Das klappt eben nicht immer, aber manchmal geht es ganz gut.
Tony sagt:
Sehr informativer Beitrag! Ich selbst beschäftige mich in meiner Freizeit schon seit längerem mit dem Internet-Marketing. Trotz ausgiebiger Recherchen konnte ich mich mit den Schritt „Gewerbeanmeldung“ noch nicht anfreunden.
Dank deines Beitrages wurden alle wichtigen Informationen die ich gesucht habe zusammengetragen. Das Gewerbe ist angemeldet und mein aktuelles Projekt http://www.einplatinencomputer.com wieder ein Stückchen weiter 🙂
Sebastian Czypionka sagt:
Klasse und danke für das Feedback! 😉
Mona sagt:
Hi Sebastian,
auch mir hat der Artikel sehr geholfen – habe ihn heute auf dem Weg zum Gewerbeamt zum Glück noch gefunden, weil ich mir bzgl. der Bezeichnung nicht sicher war.
In Köln werden die Bezeichnungen „Internetdienstleistungen aller Art“ und „Online Marketing“ nicht akzeptiert, weil denen das nicht spezifisch genug ist. „Internetwerbung“ war aber kein Problem. Das nur zur Info.
Ich lege dann mal los mit meinem Blog 😉
LG, Mona
Sebastian Czypionka sagt:
Das freut mich! Danke für Dein Feedback! Na, dann viel Erfolg mit Deinem Blog. Wenn Du Hilfe brauchst, meld Dich 😉
Mona sagt:
Danke! Auf deiner Seite finde ich sicher auch noch weitere gute Tipps, aber wenn ich mit meinem Latein am Ende bin, schreie ich 😉
Timerider sagt:
Hi Sebastian,
vielen vielen Dank für deinen tollen Artikel. Genau so etwas habe ich die ganze Zeit gesucht. Ich habe jedoch 2 Fragen an dich.
1). Beantragst du auch eine Ust-ID für deine Nischenseiten und wenn ja, warum ( ich habe gedacht, dass diese nur benötigt wird, wenn man Produkte in Ausland verkauft)? In diesem Bereich habe ich nämlich schon von Abnahmungen gehört.
2) Auf welche Maßnahmen achtest du alles ( wirklich alles) bei Nischenseiten, um Gesetzeswidrigkeiten und somit Abnahmungen zu vermeiden ( zum Beispiel Impressumspflicht)?
Ich bin noch mit meinem Projekt http://smartphone-verdienst.de neu in der Internet-Szene und habe wirklich Schiss (Sorry ;)) vor Bußgeldern.
Dankeschön schon einmal im Vorraus.
Sebastian Czypionka sagt:
Hallo,
zu 1.) Ich habe eine Gewerbe und dafür eine Ust-ID. Unabhängig von der Anzahl der Projekte die ich habe, gilt die eine Ust-ID.
zu 2.) Kann ich Dir leider nicht sagen. Bin kein Rechtsexperte. Da musst Du schon jemanden vom Fach fragen.
Grüße
Sebastian
Leander sagt:
Danke Sebastian,
genau danach habe ich gesucht!
Mach weiter so 😉
Grüsse
Leander
Susanne sagt:
Super informativer Beitrag, Dankeschön!
Max B sagt:
Hey,
sehr informativer Artikel. Weißt du, was ich beachten muss, wenn ich erst 17 Jahre alt bin, aber schon plane, Nischenseiten aufzubauen und zu vermarkten?
Viele Grüße
Amadeus sagt:
Hey Sebastian, ich habe eine Frage: Angenommen man macht Affiliate Marketing, was muss man denn am Ende des Jahres alles einreichen. Reicht die Bestätigung das von von Clickbank z.B: so und so viel Geld überwiesen bekommen hat? Danke für deine Auskunft Gruß Amadeus
Oliver sagt:
Also am Ende des Jahres muss man als Unternehmer alle
notwendigen Steuererklärungen grundsätzlich in elektronischer Form einreichen. Einen Überblick zu den Steuerpflichten als Kleingewerbetreibender findest du unter http://www.kleingewerbe.de
Clickbank etc. kenne ich jetzt nicht. Aber das ist eher in der Gesamtschau zu beurteilen und hängt auch vom jeweiligen Finanzbeamten ab. Aber je höher die Einnahmen desto detaillierter sollte man diese nachweisen können. Wenn man es ganz sicher haben möchte, so kann man neben den versendeten elektronischen Steuererklärungen zusätzliche Belegnachweise in Papierform an das Finanzamt senden und darauf hinweisen, dass keine weiteren Nachweise vorliegen. Sollte etwas nicht passen, so kann der Sachbearbeiter direkt Auskunft geben wie er es denn gerne hätte.
Andre sagt:
ich wollte gestern auch ein Gewerbe anmelden, leider hat der Sachbearbeiter sich etwas „quer“ gestellt da ihm alle meine Begründungen zu schwammig waren, ja ich habe auch die Beispiele aus dem Beitrag verwendet. Letztendlich hat er mich an das Finanzamt verwiesen, die mir nach einem Anruf leider nicht helfen konnten.
Der Sachbearbeiter vom Gewerbeamt erwartet jetzt aber eine schriftliche Stellungnahme vom Finanzamt.
Habt ihr eventuell noch eine Idee
Sebastian Czypionka sagt:
Zu schwammig?
Was ist denn an der Erstellung von Internetseiten zu schwammig?
Höre ich zum ersten Mal Andre.
M. C. R. sagt:
Also bei uns gibt es 2 Anmeldemöglichkeiten, beim ersten Versuch, ausserhalb Öffnungszeiten, war die Mitarbeiterin sehr nett und nannte es auch erstmal „schwammig“. Fragte genau nach, was wie und wo alles angedacht ist, verwirrte sogar teilweise und erklärte auch, worauf man bei welcher Tätigkeit zu achten ist.
Anderer Standort, gleiche Stadt, nickte die Mitarbeiterin das so ab und fragte gar nicht genauer nach. Was ich da vermute, fachliche Kompetenz versus Mitarbeiterin, die einfach nur ein Formular ausfüllt und druckt, sich mit der Materie nicht auskennt 😉
Angeben als Tätigkeit:
Internetdienstleistungen aller Art
Handel mit digitalen Medien/Gütern
Internetwerbung
Online Marketing
Gewerbeanmeldung 16Euro
M.C.R sagt:
Wichtiger Hinweis finde ich als Anmerkung, das man vom Finanzamt etwa 14 Tage automatisch nach Gewerbeanmeldung bekommt zur Aufforderung, Fragebogen zur steuerlichen erfassung, Hier als PDF-Datei
http://www.existenzgruendung.umbra-online.de/Download/339,property=publicationFile,cap.locale=de.pdf
anschliessend nach Abgabe beim Finanzamt, hat es bei mir auch ca 14 Tage gedauert, bis ich die Steuernummer bekam!
Jetzt fällt mir gerade ein, hab auf dem Bogen angegeben, das ich auch eine Ust-Id benötige, bekommt man die nochmals seperat?
Julian sagt:
Hi Sebastian,
Vielen Dank für diese nütliches Informationen und
für deinen Blog. Ich habe eine Frage zu Affiliate Marketing Seiten. Wie
funktioniert die Gewerbeanmeldung, wenn ich keinen Wohnsitz in
Deutschland habe, die Seite aber auf Deutschland ausgerichtet ist und
der Hoster auch in DE sitzt? Abgesehen des dt. Impressums, brauche ich
noch irgendetwas anderes oder muss ich das Gewerbe dann ggf. in meinem
Heimatland anmelden? Und kann ich für Auszahlungen meine deutschen
Konten benutzen oder würde dann eine Umsatzsteuer anfallen?
Vielen Dank und schönes Wochenende,
Julian
Sebastian Czypionka sagt:
Die Angaben im Impressum richten sich nach dem Standort des Unternehmens/der Person, die dahinter steht, bzw. dafür verantwortlich ist.
Maßgebend ist also nicht Dein privater Wohnsitz, sondern der Wohnsitz deines Unternehmens. Wenn Du dieses auch im Ausland anmeldest, kommt auf eine deutsche Seite genau jene Adresse rein. Unabhängig davon, dass die Seite auf deutsch und der Hoster in Deutschland ist.
Auszahlungen gehen auf Konten, die Du mit deinem Unternehmen überwachst, sprich worüber Du deine Ein- und Ausgänge kontrollierst.
Das mit der Umsatzsteuer ist etwas komplizierter, da von vielen anderen Faktoren auch abhängig, dazu kann ich per se nichts sagen.
Hoffe, das hilft Dir dennoch weiter.
Sebastian
Mysteriously Unnamed sagt:
Ich fülle gerade das Blatt zur Gewerbe-Anmeldung aus und da kommen mir einige Fragen zu Feld 15 und 18.
15 – Angemeldete Tätigkeit
Ich möchte durch Affiliate-Websites Werbeeinnahmen generieren; Kunden als Webdesigner betreuen, das Webhosting und die tech. Abwicklung übernehmen; als Berater zu div. Online-Marketing-Themen meine Beratungsdienstleistungen verkaufen sowie ab und an PC-Hardware auf Rechnung weiterverkaufen können.
Soll ich jetzt hier eintragen „Online-Marketing & Consulting“ oder besser „PC- Werbe- und Internetdienstleistungen“ – oder etwas anderes?
18 – Art des Betriebes: Was ist hier anzukreuzen?
Industrie, Handwerk, Handel, Sonstiges
Philipp sagt:
Guter Beitrag, dankeschön!
Jochen Marcus sagt:
Top Artikel. Ist genau meine Problematik. Besonders der Teil mit 3 Monate rückwirkend, hat mich enorm beruhigt da ich Mitte Dez gestartet bin und die ersten Einnhamen Ende Januar gekommen sind und noch toller dass ich die ganzen Tools als Geschäftsausgabe anrechnen kann. Jetzt kann ich mich morgen anmelden. Danke.
Sebastian Czypionka sagt:
Das freut mich! 🙂
M. C. R. sagt:
Wie sieht es eigentlich mit der Krankenkasse aus, ab gewissen Einnahmen soll doch auch Beitragshöhe gesteigert werden? Schon Erfahrungen damit gemacht, kann jemand was dazu sagen?
Lob, Respekt und Anerkennung an Sebastian, sehr hilfreich deine Seite und Tipps! Vorallem hat mich ein Satz motviert, statt auf der Stelle zu stehen:
EINFACHEN MACHEN, Fehler sind da um gemacht zu werden und wer die Erfahrung gemacht hat, kann sie ändern, verbessern und daraus das positive ziehen.
Hab gemacht und gehe Schritt für Schritt zum Kleinunternehmer, was Affilatemarketing betrifft! Vielen Dank für die Motivation…..und ein Spruch kann ich mir nicht verkneifen, LÄUFT BEI DIR, FETT BIST DE GEWORDEN! 😉 nicht böse gemeint, aber wenn ich mir das Willkommensvideo anschaue und das letzte Youtubevideo, geht es BONEK richtig gut, 😉
Sebastian Czypionka sagt:
Danke für Deinen Kommentar 😉
Und zu dem Video: Überprüf das mal genauer 😉 Mein Gewicht hat sich seit Jahren nicht verändert…
M. C. R. sagt:
Gerne doch 🙂 Naja, siehst schon verändert aus, naja kann auch täuschen :-p
Deine Seite motiviert und nimmt bei einigen Themen auch die Angst, klar hat man in manchen Themen überhaupt keine Ahnung oder Programmanwendungen, machen die Sinn usw. ?!?! Aber, es hilft und das denke ich……Spitze und Respekt
Möchte nebenbei erstmal eine Seite aufbauen, bin hauptberuflich noch angestellt, deswegen kam die Frage mit dem Beitrag zur Krankenkasse auf…..
Lena Panholzer sagt:
Also verstehe ich das jetzt richtig das ich als Affiliate keine Gewerbeanmeldung machen muss? Ich bin gerade dabei mir eine Affiliatewebsite zu erstellen und möchte nichts falsch machen.
Raphael Fresen sagt:
Nein, das stimmt nicht. Es hieß nur, dass „Affiliate Marketing“ noch nicht eingetragen wird. Es fällt aber unter die Rubrik „Marketing“ ;).
Daniel Otto sagt:
Was macht es denn für einen Unterschied, wenn man zu den 3% Freiberuflern gehört und mithilfe von Lehrvideos über Affiliatelinks sein Einkommen steigert? Kann es denn auch sein, das dass „Lehrnvideo“ nicht als freiberufliche Tätigkeit gezählt wird, sondern das Anwenden von Affilitatelinks aka Marketing?
Sebastian Czypionka sagt:
Wer sagt denn, dass Affiliate-Marketing eine freiberufliche Tätigkeit ist?
Caro sagt:
Hallo Sebastian. Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Kannst du mir vielleicht helfen, wie es sich verhält wenn ich einen 450€ Job nebenbei habe (bin Studentin)? Also rechnet sich dieses Einkommen auch auf die Freibeträge für mein Gewerbe an und muss ich sonst etwas beachten als Gewerbetreibende mit Aushilfsjob? Wäre dir sehr dankbar!! Mein Gewerbeamt hat da nicht so den Durchblick. Vielen Dank im Voraus
Elena Salerno sagt:
Hallo Sebastian, danke! Dein Artikel kommt mir gerade wie gerufen. Aber eine ganz große Frage: ich verstehe den Part mit den Rechnungen erstellen einfach nicht????? Wenn ich z.B. einen Auftrag über Hallimash erledige oder beim Amazon Partner Programm teilnehme, erstelle ich selber doch keine Rechnung? Oder muss ich das machen? Bin einfach nur verwirrt 🙁
Sebastian Czypionka sagt:
Hi Elena,
bei Partnerprogramme, wie z.B. Amazon, DigiStore24, Zanox, Affilinet, usw. musst Du keine Rechnung ausstellen, da bekommst Du in der Regel eine Gutschrift mit einem Beleg – in den meisten Fällen direkt aufs Konto überwiesen.
Rechnungen stellst Du nur dann aus, wenn DU z.B. direkt mit anderen Unternehmen zusammenarbeitest und für diese etwas erledigst, in den meisten Fällen eine Dienstleistung oder eine Beratung.
Hoffe, das ist nun klarer.
Viele Grüße
Sebastian
Elena Salerno sagt:
Danke dir für die schnelle und verständliche Antwort!!! Verstehe ich das richtig, dass ich also auch kein Gewerbe anmelden muss und als Freiberuflerin arbeite? Ich erledige ja keine „richtigen“ Aufträge für Agenturen etc….
Sebastian Czypionka sagt:
Dazu bräuchte ich einige mehr Informationen von Dir. Freiberufler kann nicht jeder werden – schau mal dazu im Internet nach.
Annabell sagt:
Hallo Sebastian,
dein Artikel ist super! Endlich mal jemand, der alles verständlich erklärt und es auf den Punkt bringt!
Ich hätte dennoch eine Frage. Vielleicht kennst du die Antwort hierauf: Wenn ich also eine „Empfehlungen-Webseite“ habe, d.h. mit Affiliate-Programmen arbeite, muss ich dann auch ein Unternehmen (UG, GmbH oder sonstiges) anmelden?
Ich bin momentan noch Freiberufler, möchte jetzt aus o.g. Gründen ein Gewerbe anmelden, bin mir aber nicht sicher, ob dann dieser Batzen mit der Unternehmensanmeldung auf mich zukommt.
Liebe Grüße,
Annabell
Karen Schmidt sagt:
Hi Sebastian,
Great article! Sorry that I can’t write good Deutsch, but I fully understood what you wrote. Do you have any idea that how the „Umsatzsteuer“ for Google AdSense publisher work? I did „Gewerbeanmelden“ and want to know if this is possible to not pay the Umsatzsteuer since the money come from Ireland. Any information about it is highly appreciated.
P.S. You can reply in Deutsch.
Daniel Kode sagt:
Ich habe angefangen neben meinem Hauptjob ein Gewerbe im Internet zu führen. So war ich abgesichert und konnte in Ruhe testen, wie das Gewerbe anläuft.
Ein Kleingewerbe reicht für den Anfang, vor allem, musste ich dann keine 19% Mwst berechnen und konnte meine Dienstleistungen billiger anbieten.
Ab 17,500 Jahresumsatz wird man dann aber umsatzsteuerpflichtig. Wer daran nicht denkt, muss nachzahlen. Das Finanzamt rechnet dann einfach 19% von den Umsätzen aus, egal ob die Mwst. eingenommen wurde oder nicht. Ich musste damals richtig nachblechen, also niemals vergessen. Selbst wenn du ein Kleingewerbe anmeldest und 17501 verdient hast, wirst du zur Kasse gezwungen.
Tipp: Wenn du das im Dezember hoch gerechnet hast und merkst du liegst über 17500 ,kaufe noch etwas ein, damit du es gegen rechnen kannst.
M.C.R. sagt:
Moinsen,
echt erschreckend, wieviele Leute sogenannte Freiberufler sind 😉
Nochmal wer übers Internet eine Seite betreibt und damit Gewinnabsichten hat, hat ein Gewerbe anzumelden, betreibst du Affilateseite/n und ein Partnerprogramm überweist dir Betrag 10 euro hast du ein Gewerbe anzumelden. Einnahme minus Ausgabe (Internetseite kostet ja monatlich was) EÜR!
Wenn du eine Seite betreibst und du verkaufst darüber z. B. eine Immobilie, mit 1Million, auch wenn du das ganze Jahr nicht anderes mehr verkaufst, ist dein Umsatz 1 Million, (kein Kleinunternehmer mehr)auch wenn du die Immobilie für 999999Euro vorher angeschafft hast, 1 Eur Gewinn, bist du KEIN Kleinunternehmer mehr 😉
M.C.R. sagt:
Entscheidet fürs Finanzamt, ist bei Kleinunternehmern, die EÜR, also du hast eine Affilateseite und machst monatlich 1000Euro Umsatz minus den Kosten fürs Betreiben der Seite, z.B. 10Eueo= 990 x12 Monate=11880Euro/Gewinn, dann hast du einen Freibetrag, auf denn du keine Steuern zahlen musst:
Einkommensteuer
Grundfreibetrag für Alleinstehende für 2013 = 8.130 EUR, also 11880 minus 8130 Eur =3750Eur, dieser Betrag wird versteuert! WICHTIG, wenn du z.B. nebenbei ein Kleinunternehmer bist und du hauptberuflich schon verdienst, ist der Freibetrag wohl möglich schon aufgebraucht, dann also nicht die 3750 Euro Steueranteil, sondern auf die komplette Summe !
Sebastian Czypionka sagt:
Ja, aber nicht verrückt machen am Anfang. Erst einmal anfangen, eine Seite aufbauen und warten bis überhaupt der erste Euro fließt oder Einnahmen rumspringen…
M.C.R. sagt:
Na klar, nicht verrückt machen, da denken natürlich einige, das es wie von alleine läuft, ne Seite erstellen, Produkt bewerben, Affilateprovision läuft von alleine und man kann sich vor dem „Reichtum“ nicht mehr retten.
Ist schon richtig, einfach anfangen. Nur muss man schon aufpassen, welche Umsätze man so angibt, gerade gegenüber Finanzamt, gehe noch einen anderen Job nach und dachte, JAAAAA läuft von alleine und wenn die Umsätze so reinkommen, wie ein normaler Nebenjob, dann passt es schon, von wegen. Finanzamt hält die Hand auf und verlangt eine Vorauszahlung, also man sollte sich ganz schnell mit dem Thema beschäftigen.
Marion sagt:
Also erstmal dickes Lob; ein toller Artikel mit vielen lehrreichen Antworten. Jedoch jetzt habe ich noch doch noch ein paar Fragen:
1. Was ist wenn man seinen Gewinn immer wieder reinvestiert? Und somit im nächsten Jahr erst auszahlen lässt. 2. Überhaupt reinvestiert, sind das dann Kosten, die man gegenrechnet und somit nix verdient, auch weil man sich nichts auszahlen lässt?
3. im ersten Jahr weniger als 17.500 vedient, das 2. Jahr jedoch schon an die 25.000 kommt, jedoch auch diese weiter refinanziert….
4. wieviel kann man im 3. Jahr verdienen?
Sebastian Czypionka sagt:
1. Kommt darauf an, was Du mit „reinvestieren“ meinst. Aber solange es ganz normale Kosten sind und Du keinen Gewinn hast und auch nichts vom Einzelunternehmen an Geld abhebst, dann hast Du faktisch ja auch keinen Gewinn, den Du dann auch nicht versteuern musst.
2. Genau.
3. Ich glaube die Frage erübrigt sich, denn am Ende kommt es ja nur auf Deinen Gewinn an – und der Gewinn ist das, was Dein Unternehmen am Ende des Jahres nach Abzug aller Kosten über hat – unabhängig davon, ob Du es vom Konto nimmst oder nicht.
Dieter sagt:
Hallo Sebastian,
erst mal DANKE für Deinen Artikel.
Ich denke, Du hast damit tausenden geholfen.
Muss man bei Einnahmen auch Sozialversicherung Beiträge an Krankenkassen abführen?
Das würde mich und andere bestimmt auch interessieren.
Besten Dank
Gruß aus Oldenburg Dieter
Sebastian Czypionka sagt:
Sozialversicherungsbeiträge an Krankenkassen abführen?
Ich denke, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, wirst Du es in der Regel nicht so wie ich machen und es als Nebengewerbe anmelden und in Deiner Haupttätigkeit weiterhin bleiben und darüber auch krankenversichert sein. Somit brauchst Du fürs Gewerbe keine Krankenversicherung.
Ich denke mal, dass Du eine gewöhnliche Krankenversicherung meinst oder? Denn Sozialversicherungsbeiträge betreffen ja reine Arbeitnehmer…
Jürgen sagt:
Hallo und Danke erst mal für den guten Beitrag. Du sprichst von einer Freigrenze bis 8004 Euro bei der Einkommenssteuer. Was ist denn, wenn ich hauptberuflich Arbeitnehmer bin und das Gewerbe nebenberuflich betreibe. Zählen dann die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dazu oder fallen diese Einkünfte nicht ins Gewicht bei der Betrachtung der Einkommensteuer?
Sebastian Czypionka sagt:
Hallo Jürgen,
dazu kann ich dir leider keinen Ratschlag geben – bin kein Steuerberater und weiß nicht, welche persönliche Konstellation dafür in Betracht gezogen wird, bzw. ob sich auch vielleicht etwas steuerfinanztechnisch geändert hat – also einfach mal beim Finanzamt anrufen.
Viele Grüße
Sebastian
Sabine sagt:
Hallo. Echt ein toller Bericht…eine Frage habe ich jedoch noch. Wenn ich ein Kleinunternehmen anmelde, muss ich über meine Einkünfte Rechnungen schreiben. Wenn ich durch Werbung oder Passives Einkommen Geld verdiene, an wen richte ich dann meine Rechnung….es kommen ja viele kleine Summen zusammen. Muss ich dann überhaupt eine Rechnung verfassen oder wie geht das ? Danke Sabine
Sebastian Czypionka sagt:
Hi Sabine – in der Regel kriegst Du von den verschiedenen Anbietern/Partnerprogrammen eine Gutschrift. Online kannst Du Dir dann eine Gutschrift als Beleg abspeichern/ausdrucken, die Du dann benutzt. Das geht bei Google Adsense und anderen Affiliate-Netzwerken. In der Regel schreibst Du also keine manuelle Rechnung – könntest aber im Notfall auch das machen.
Simone sagt:
Hallo Sebastian! Vielen Dank für diesen wirklich sehr informativen und wertvollen Artikel! Sowohl inhaltlich als auch was die Motivation angeht, bin ich total begeistert und werde in den Tun-Modus schalten! Ich freue mich darauf noch mehr von Dir zu lesen!
Carolin sagt:
Klasse Artikel Sebastian! Hätte ich den doch nur schon vor 4 Jahren lesen können^^ Hätte mir einiges an Lauferei und Ärger mit den Ämtern sparen können.
Jetzt macht mein Steuerberater alles, nimmt sich allerdings auch seinen Teil…
Sebastian Czypionka sagt:
Kenn ich… 😉
Antonia sagt:
Super Beitrag! Vielen Dank Sebastian!
LG Antonia
Skibba sagt:
Hallo
Die Uststeuernr bekomme ich als kleinunternehmer trotzdem oder ?
Anna sagt:
Hi 🙂 ein super Artikel, ich habe selten so viel Info auf einmal bekommen – vielen vielen Dank!!!
Ich versuche nun schon länger, an eine bestimmte Info zu gelangen, leider ohne Erfolg und ich hoffe, dass Du mir weiterhelfen kannst:
Ich habe einen Spreadshirt-Shop eröffnet und würde gern wissen, was man als Tätigkeit im Gewerbeschein angibt. Diese Frage habe ich in diversen Foren gestellt und es ist, als würde ich die Pin für das Bankkonto haben wollen… ich bekomme keine Antwort.. oder nur ausweichende. Dabei gibt es wohl etwa eine halbe Million Spreadshirt-Shops, ich bin also nicht die erste, die sich diese Frage stellt (oder niemand hat seinen Shop angemeldet ;))
Wäre das auch Internetmarketing?
Liebe Grüße
Anna
Sebastian Czypionka sagt:
Commerce. E-Commerce. Online-Versandhandel. Online Marketing. Versuchs mit diesen Bezeichnungen.
Anna sagt:
Hi Sebastian, erstmal riesen Dank für die Antwort! Ich würde fast zu Online-Marketing tendieren, da ich ja keinen Versandhandel im herkömmlichen Sinne betreibe, sondern nur dafür sorge, dass der Versandhandel von jemand anderem Umsatz macht (und dafür Provision bekomme). Und dann sind da noch die Grafiken, für die ich Provision bekomme, wenn jemand anders sie für ein Produkt verwendet, bzw. es verkauft… ich werde dem Gewerbeamt das mal vortragen. Wenn sie einen Onlinehandel draus machen, ist es nicht letztlich egal, Hauptsache ich melde das Gewerbe an?
LG Anna
Sebastian Czypionka sagt:
Genau 😉
Stefan sagt:
Weil es so wichtig ist,
Wer arbeitslos ist oder Sozialhilfe bekommt,
meldet an das Ihr ein Gewerbe betreibt!
Und zwar auch, wenn Ihr noch gar keine Gewinne erzielt!
Sonst seid Ihr dran
§ 263 StGB
Charlotte sagt:
Das ist die beste Zusammenfassung, die ich bisher im Netz gefunden haben. Vielen lieben Dank! Wir haben uns ganz schön lange vor der Anmeldung gedrückt und diese Woche einfach Nägel mit Köpfen gemacht. Viel Papierkram, viele Fragen, aber es fühlt sich richtig gut an und lohnt sich. Man geht dann einfach ganz anders an die Sache ran.
Viele Grüße,
Charlotte
Martin sagt:
Toller Artikel, der mir wirklich sehr geholfen hat. Vielen Dank!
Birgit sagt:
Lieber Sebastian –
ich muß ganz ehrlich sagen – dein Artikel hat mir enorm geholfen, da ich mich gerne online selbstständig machen möchte – die webseiten mit online-shop fast fertig sind (noch nicht online) und ich immer wieder – bis heute – mit mir haderte, wie und wann und überhaupt die Geschichte mit der Gewerbeanmeldung laufen soll – und was alles damit verbunden ist.
Dein Artikel und wie du schreibst kommt so nett und ehrlich rüber, daß ich mich wirklich jetzt entschlossen habe – Nägel mit Köpfen zu machen – wie du ja auch so schön sagst, und den Schritt zu wagen.
Toll – Du hast mir unglaublich geholfen und ich wünsche mir, dich auch weiterhin kontakten zu können, um mein business gut ins Laufen zu bringen 🙂
Gaaaaaaaanz herzliche Grüße und wirklich 1000 Dank,
BIRGIT
Moritz Moeller sagt:
Hallo liebe Birgit,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Klasse, dass Du motiviert bist es durchzuziehen, wir wünschen Dir viel Erfolg dabei.
LG Moritz
Eugen sagt:
Wie sieht es mit der Krankenkasse aus? Mit man denen extra Bescheid sagen oder erfahren die das sozusagen „automatisch“
Moritz Moeller sagt:
Solange Du nebenberuflich selbstständig bist, greift weiterhin die ganz normale KV. Allerdings musst Du Dich bei Deinem Versicherungsanbieter melden.
Nik sagt:
Sehr guter Beitrag, der mir schon sehr geholfen hat! Eine Frage habe ich dennoch noch. Entschuldige, wenn die irgendwo in den Kommentaren schon beantwortet wurde, ich konnte sie gerade nicht finden und versuch mich irgendwie halbwegs klar auszudrücken! 😉
Meine Situation ist die: Gewerbe angemeldet, verdiene damit aber derzeit noch nicht allzu viel Geld, Kleinunternehmer-Regelung würde ich in Anspruch nehmen, bin dieses Jahr mit dem Studium fertig und werde dann nächstes Jahr wohl auch mehr verdienen als bisher durch Nebenjobs. Das Einkommen der nichtselbstständigen Tätigkeiten (Nebenjob in dem Fall) muss ich ja auch bei dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für etwaige Einkommenssteuer-Vorauszahlungen angeben. Meine Angst: Gebe ich jetzt an, dass ich – sagen wir pauschal – 10.000 dieses Jahr verdient habe plus 500 Euro für den Blog, wird dann die Vorauszahlung auf Grundlage meines gesamten Verdienstes berechnet oder nur aufgrund der selbstständigen bzw. gewerblichen Tätigkeiten?
Ich hoffe, es ist einigermaßen klar, was ich meine..
Beste Grüße,
Nik
Moritz Moeller sagt:
Hallo Nik,
ich kann Dir darauf leider keine 100% sichere Antwort geben. Frag mal beim zuständigen Finanzamt nach, die sollten das wissen. Generell ist es aber so, dass wenn Du mehr studierst als arbeitest, die Arbeit immer als Nebentätigkeit zählt.
Sabine Harthan sagt:
Lieber Sebastian!
Vielen Dank für Deinen super Content!
SE sagt:
Vielen Dank für diesen informativen Bericht. Mir war das gar nicht bewusst, dass ich mit meiner Tätigkeit bzw. Dem Betreiben meiner Webseiten tatsächlich ein Unternehmen gründen muss. Ich dachte, das läuft im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit als Texterin…. ich werde mich gleich morgen auf den Weg machen, will ja keinen ärger haben …?Danke!!
Jenny sagt:
Vielen vielen Dank für diesen informativen Artikel! Mit Steuern kenne ich mich durch mein betriebswirtschaftliches Studium etwas aus, nur von Selbstständigkeit habe ich absolut keine Ahnung.
Mein Blog steckt noch in den Babyschuhen, aber ich möchte trotzdem demnächst Affiliate Links mit einbauen können. Da es für mich in 3 Wochen erstmal ins Ausland geht, habe ich diesen Artikel zur richtigen Zeit gefunden und am Freitag gehts ab zum Amt, auch wenn noch kaum Besucherzahlen geschweigedenn Einnahmen vorhanden sind. Aber dann ist das erledigt und ich kann durchstarten.
Viele Grüße
Jenny
Moritz Moeller sagt:
Hallo Jenny,
danke für Dein Feedback, klasse wenn Dir den Artikel weiterhelfen konnte. Druck Dir am besten schon zu Hause den ausgefüllten Zettel für die Gewerbeanmeldung aus, dann sparst Du beim Amt mächtig Zeit…
Viel Spaß im Ausland 😉
Hansdieter Laskowski sagt:
Hallo Bonek,
darf ich dich Bonek nennen? Auf meiner Odyssee Internetmarketing bin ich auf eine Perle gestoßen und das bist Du. Das ist für mich der Zeitpunkt die angesammelte Last von Informationen zu 80% zu entsorgen. Aus meinen Lebenserfahrungen bin ich vorsichtig geworden ohne dabei mein positives Denken und Handeln aufzugeben. Du hast recht wenn Du sagst, dass die Menschen es in sich haben (Intellekt) oder zumindest die Neigung haben, „eine Abkürzung zu nehmen“. Man könnte auch sagen, „effizient zu denken und handeln“. Da dieses effizient subjektiv ist, kann ich es auf mich nur bedingt anwenden. Somit bleibt bei allen Tätigkeiten: die Perlen zu erkennen und mit gutem Energieeinsatz zu eigenen Erfahrungen und somit zu dem eigenen Erfolg zu kommen. Ich hatte es gewusst und wieder verloren. Durch Dich habe ich es wieder gefunden und dafür danke ich Dir.
Du bist für mich ein Vorbild für das Arbeiten im Internet. Du stellst den Mensch in den Vordergrund. Hoch lebe die Bonek-Philosophie. Noch mal vielen Dank.
Bin gespannt wie es weiter geht!
Gruß vom nördlichen Bodensee
Hansdieter
Moritz Moeller sagt:
Hallo HansDieter,
vielen Dank für Dein ausführliches und positives Feedback!
Ich habe Dir als Antwort gerade mal eine persönliche E-Mail geschrieben.
M.w. sagt:
Hallo, vielen dank für den grossartigen Beitrag, habe viel daraus gelernt. Sag mal, weisst Du vielleicht in welchen Fällen man denn dann als Freiberufler gilt? Was sind sozusagen Deine 3 Prozent im Text? Bin Psychologe und würde gerne online-trainings verkaufen, ist das freiberuflich? Vielen Dank,
M. W.
Moritz Moeller sagt:
Hallo Marina,
was als Freiberuf gilt und was nicht, ist durch den Gesetzgeber klar definiert. Es handelt sich dabei um Berufe wie Arzt, Anwalt oder Steuerberater. Wenn Du studierter Psychologe bist, fällt das im Normalfall ebenfalls in den Bereich Freiberuflichkeit. Allerdings weiß ich nicht sicher, wie sich das im Bezug auf Online-Trainings verhält, da dies ja keine klassische „Beratung“ durch einen Psychologen ist.
Christoph sagt:
Hallo Sebastian, super Beitrag und gute Infos! Das erleichtert den Start sehr.
Clemens sagt:
Hallo Sebastian,
wirklich sehr gut gelungen diese Zusammenfassung. Das einzige was mir noch ein bisschen fehlt wäre, dass du kurz auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung eingehst, die ja jeder der auch ein Gewerbe angemeldet hat, verpflichtet ist zu machen. 🙂
Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen ist klar aber wie genau:
1. Macht man die gesondert (quasi als Anhang zur Steuererkläung) oder muss die in die Formulare an einer bestimmten Stelle eingepflegt werden und wenn ja wo?
2. Gibt es da eventuell bei der Auflistung gewisser Posten etwas zu beachten?
LG Clemens
Moritz Moeller sagt:
Hallo Clemens,
in diesem Beitrag geht es ja nur um die Gewerbe Anmeldung selbst, – da soll noch niemand mit dem Thema Einnahmen-Überschuss-Rechnung „geschockt“ werden.
Ja, da gibt es in der Tat ein paar Feinheiten zu beachten. Schau Dir dazu am besten Mal diese Anleitung an. Da steht eigentlich alles zur EÜR was Du brauchst.
Marion sagt:
Vielen Dank, das ist der beste Beitrag zu diesem Thema. Ich bin sehr froh, dass Google diesen Beitrag ausgespuckt hat! Ich hätte aber tatsächlich noch ein paar Fragen. Ich habe bereits ein Kleingewerbe allerdings als Freiberufler. Kann ich trotzdem noch ein normales Kleingewerbe anmelden und werden die beiden dann zusammengerechnet? Des Weiteren arbeite ich unter einem Künstlernamen. Haben Sie evtl einen Beitrag zum Thema Künstlername? Unter welchen Voraussetzungen darf ich den verwenden etc.?
Moritz Moeller sagt:
Hallo Marion,
grundsätzlich ist es kein Problem, mehrere Gewerbe anzumelden und auch parallel zu betreiben. In puncto Künstlernamen habe ich allerdings keine persönlichen Erfahrungen und kann dazu leider auch nichts sagen 😉
Ursula sagt:
Hallo Sebastian,
vielen Dank für den super Artikel, gesagt getan , Anmeldung ausgedruckt vervollständigt ( Name etc.) , zum Gewerbeamt , 5 Minuten gewartet, war heute nicht viel los, weitere 5 Minuten Bearbeitung, 20 Euro bezahlt. Fertig!
Ich wünsche allen ein erfolgreiches Jahr 2017.
Oliver sagt:
Klasse!
Vielen Dank für die verständlich, einfache und klar, ausführliche Auskunft.
Hat mir sehr weitergeholfen ??
Moritz Moeller sagt:
Hallo Oliver,
klasse, danke für Dein positives Feedback 😉
VG Moritz
Mike sagt:
Hallo und danke für den tollen artikel. Ich bin derzeit mit meiner ersten nischenseite beschäftigt arbeite aber vollzeit. Wie ist das dann wenn die Seite Gewinn abwirft und ich ein gewerbe angemeldet habe. Muss ich mein Lohn aus meiner Vollzeit Beschäftigung dazurechnen oder wird das Gewerbe extra gehalten?
Elisabeth sagt:
Danke, das ist ein super Artikel!!!
Mir stellt sich nach wie vor eine Frage: Ich bin seit ein paar Jahren als freiberuflicher Künstler gemeldet, bin in der KSK und mache dementsprechend meine Steuererklärung (inkl MwSt). Allerdings möchte ich jetzt zusätzlich ein Online-Business aufbauen und bspw eBooks oder andere Internetdienstleistungen verkaufen. Dafür muss ich ja dann ein Gewerbe anmelden, aber wie funktioniert das dann mit der Steuer als Freiberufler? Wie kann ich das in der Steuererklärung trennen, damit nicht auch meine anderen (künstlerischen) Einkünfte mit Gewerbesteuer belegt werden? Ich finde dazu leider nichts verständliches im Netz.
W. Braun sagt:
Hallo,
vielen Dank für diesen super Artikel. Habe sehr viel daraus gelernt.
Eine Frage habe ich dazu: kann ich mir aussuchen, wo ich das Gewerbe anmelde? Also wenn zum Beispiel mein Wohnort woanders ist als mein Arbeitsort und ich gerne in der Stadt wo ich arbeite das Gewerbe anmelden möchte.
Danke und Gruß
Moritz Moeller sagt:
Hallo Willi,
die Gewerbeanmeldung muss immer in der Gemeinde stattfinden, in der Du später auch das Gewerbe ausführen wirst. In dem Fall bei Dir also in der Stadt.
VG Moritz
Dieter s sagt:
Hallo, danke für den tollen Artikel.
Ich möchte mit ein (oder zwei) Freunden ein Kleinunternehmen gründen für Online Marketing etc.
Aber soweit ich informiert bin geht dies am einfachsten nur über einzelunternehmen das als kleinunternehmerregelung agiert.
Wie können wir zwei bzw drei zusammen ein kleines unternehmen gründen ohne eine gbr oder ug machen zu müssen( nicht gut wegen doppelte bucchaltung)?
Wie könnten sich alle rechtlich einigen und absichern wenn es nur ein einzelunternehmen geht.?
Kevin sagt:
Super Artikel 🙂
Eine Frage hätte ich trotzdem noch vor meinem Gang zum Gewerbeamt…
Ich habe heute in Erfahrung gebracht dass, wenn ich bei meiner zuständigen Stelle ein Gewerbe anmelde, die von dir genannten Stellen (Finanzamt + Handelskammer) informiert werden. Zusätzlich jedoch wurde mir mitgeteilt, dass auch die Berufsgenossenschaft und das staatliche Amt für Arbeitsschutz informiert wird.
Trifft das denn auch für ein/en Kleinunternehmer / (Klein-)Gewerbe ohne Mitarbeiter im Internet Marketing zu?
Und welche Funktion haben dann diese Stellen?
LG
Moritz Moeller sagt:
Hallo Kevin,
die Gewerbeanmeldung ist eigentlich für so gut wie jeden angehenden Gewerbetreibenden gleich, – Freiberufler mal ausgenommen. Was genau die einzelnen Stellen machen kann ich Dir nicht beantworten, frage da am besten mal die Sachbearbeiter im Rathaus.
VG Moritz
Dirk sagt:
Guten Tag genau so einen bericht (Beitrag) habe ich gesucht beantwortet mir viele Sachen, dennoch habe ich eine Frage welche sehr relevant für mich ist .
Und zwar habe ich vor mich Mitte des Jahres Selbständig zu machen, meine aktuellen einnahmen belaufen sich auf 800€ & habe noch einen Nebenjob auf 450€.
Ich bin aber bis Monat April 2017 noch in der Privatinsolvenz, wie geht man da am besten vor mein weg war eigentlich das Ende der Insolvenz abwarten & mich dann Mitte des Jahres Selbständig machen.
Über eine Konstruktive Antwort würde ich mich sehr freuen .
Moritz Moeller sagt:
Hallo Dirk,
wie das mit Privatinsolvenz aussieht und funktioniert, kann ich Dir leider nicht beantworten. Frage sonst mal im zuständigen Gewerbeamt nach, die hatten sicherlich schonmal einen solchen Fall.
VG Moritz
Nicole sagt:
Hallo Sebastian,
vielen Dank für diesen guten informativen Artikel. Ich habe noch eine Frage – ich bin seit 2012 als Freiberuflerin angemeldet und starte jetzt erst zusätzlich mit dem Onlinebusiness auf ähnlichem Gebiet. Der Unterschied ist, dass ich jetzt Selbstlernkurse für Menschen in Problemlagen erstelle, davor war und bin ich auch im Moment noch persönlich in der sozialen Betreuung von Menschen mit Behinderung tätig. Muss ich das Gewerbe jetzt einfach zusätzlich anmelden ab sofort? Und was passiert, wenn man KEIN Gewerbe anmeldet? lg und Danke für die Info bzw. diese tolle Seite!! Nicole
Moritz Moeller sagt:
Hallo Nicole,
die Frage ist schon per Mail geklärt, oder?
VG Moritz
David sagt:
Liebes Bonek Team,
ich hätte eine Frage zur Gewerbeanmeldung, da aus Österreich komme, bin ich mir
nicht sicher ob die Bezeichnungen für das Gewerbe:
Internetdienstleistungen aller Art
Handel mit digitalen Medien/Gütern
Internetwerbung
Online Marketing
Webdesign
wie im Artikel auf Bonek.de auch für mich möglich sind ( dies ist auch meine erste Gewerbeanmeldung).
Beim meinem ersten Kontakt mit unserem Gründerservice, hatte mir die Betreuerin mitgeteilt, dass
hier das Handelsgewerbe in Frage kommen würde.
Hab ihr diesbezüglich eventuell Erfahrungen?
Moritz Moeller sagt:
Hallo David,
Grundsätzlich muss die Bezeichnung immer so spezifisch wie möglich sein. Deshalb kommt es ein wenig darauf an, was Du später einmal als Gewerbetätigkeit machen möchtest. In Österreich kannst Du aber für Online Marketing-Tätigkeitendie Bezeichnung „Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe)“ verwenden.
VG Moritz
ivan sagt:
Und was wenn man kein gewerbe angemeldet hat und 1,2 jahre mit einer einfachen steuernummer nach kleinunternehmeregelung 3600€ verdient hat ( keine anderen Einkommen)? rückwirkend gewerbe anmelden? weviel bußgeld erwartet mich für die verspätung? wie kann ich klug vorgehen um aus der nummer bestmöglich rauszukommen?
Moritz Moeller sagt:
Hallo Ivan,
in diesem Falle solltest Du definitiv einen Steuerberater konsultieren, der Dich dahingehend kompetent beraten kann. Ich kann Dir an dieser Stelle leider nicht weiterhelfen.
VG Moritz
Yvonne sagt:
Hallo
Der Artikel ist super .Gewerb
Ich bin in einer Reha . Was muss Ich da bachten um ein
Gewerbeschein zu beantragen.
LG Yvonne
Moritz Moeller sagt:
Hallo Yvonne,
die Rehe sollte Deine Gewerbeanmeldung eigentlich nicht beeinträchtigen. Du kannst aber mal bei Deinen zuständigen Sachbearbeitern im Rathaus nachfragen, die werden Dir in jedem Falle genaueres sagen können.
VG und gute Besserung
Moritz
Martin sagt:
Hallo Sebastian, vielen dank für den Artikel. Ich fülle gerade die Anmeldung aus. Allerdings habe ich eine Frage, die du vielleicht beantworten kannst. Ich bin fest angestellt und seit einiger Zeit nebenberuflich als Freiberufler selbstständig. Werden die Einkünfte, die ich aus der freiberuflichen Tätigkeit erziele, mit den Einkünften aus dem Gewerbe vermischt? Dürfte doch eigentlich nicht sei , weil zum Beispiel die Einkünfte aus der Freiberuflichkeit niemals der Gewerbesteuer unterliegen können. Dann muss ich aber auch beides strikt trennen, also auch ein neues Konto für das Gewerbe eröffnen. Siehst du das auch so?
Moritz Moeller sagt:
Hallo Martin,
das sind dann ja Einkünfte aus drei verschiedenen Quellen. Da kann ich Dir ehrlich gesagt leider nicht weiterhelfen. Frage am besten mal beim zuständigen Gewerbeamt nach, die wissen das ganz bestimmt 😉
VG Moritz
Gordana sagt:
Hallo,
ich habe ein Schreibbüro, spiele jetztaber mit dem Gedanken ein Blog zu starten zum Thema Mutter Kind. Brauche ich hierfür ein zweites Gewerbe oder packe ich alles unter einen Hut?
Danke schon mal im Voraus!
Gruß
Gordana
Sebastian Czypionka sagt:
Würde ich erst einmal unter einem Hut machen, bis sich wirklich herausstellt, dass Du mit dem Blog auch Einnahmen erzielen kannst. Am Anfang ist der Blog ja nichts anderes, als eine digitale Schreiboberfläche 😉
Gordana sagt:
Hallo,
danke. So werde ich das auch machen.
Ich möchte den Blog selber mit WP machen. Welches Hosting würdest du mir dafür empfehlen?
https://all-inkl.com/webhosting/uebersicht/
Danke!
Samuel sagt:
Danke dir, das ist die Info nach der ich schon immer mal gesucht habe 🙂
Jürgen Wiese sagt:
Danke Sebastian,
deine Tipps sind sehr hilfreich.
LG
Jürgen
Philipp Stäuble sagt:
Danke für den aufschlussreichen Artikel, der sicherlich vielen Einsteigern im Internet-Marketing hilft!
Nachdem ich mit meiner Agentur sowieso schon ein Gewerbe angemeldet habe, lass ich alle Einnahmen hierüber laufen.
Chris sagt:
Hallo, sehr informativer, prägnant kurz gehaltener Artikel. Danke dafür.
Eine sachliche Kritik habe ich allerdings: Webdesigner und Texter müssen nicht zwingend ein Gewerbe anmelden, denn sie haben auch die Möglichkeit den Freiberuflerstatus in Anspruch zu nehmen, wenn sie urheberrechtlich geschützte Leistungen erbringen. Das ist in der Regel der Fall, wenn jemand eigenschöpferisch gestalterisch tätig ist. Egal ob als Designer oder als Texter. Das sollte man wissen, bevor man u.U. unnötigerweise ein Gewerbe anmeldet. Vorteil des Freiberuflers: Er arbeitet zum Einen mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von derzeit 7%. Zum anderen kann er sich als Urheber über die Künstlersozialkasse versichern. Unabhängig davon sollte man alle urheberrechtlich geschützten Leistungen auch bei den Verwertungsgesellschaften Bildkunst und Wort melden, denn das kann sich über die Jahre durchaus auszahlen. Hier erfolgen jährliche Ausschüttungen über die gemeldeten geistigen Schöpfungen. Also Vorsicht: Wer wirlich nur als Designer und Texter tätig ist: hier ist kein Gewerbe nötig! Der Freiberuflerstatus hat dann eindeutig Vorteile!
Jessi sagt:
Hallo Sebastian,
ich habe schon sämtliche Beiträge von dir angeschaut und bin begeistert, was man so alles lernen kann.
Ich möchte demnächst auch ins Online-Marketing einsteigen.
Seit kurzem bin ich zusätzlich im Network-Marketing tätig.
Kann ich beim Anmelden meines Gewerbes das Online-Marketing und Network-Marketing als ein Gewerbe bilden oder muss ich das strikt trennen? Leider habe ich darauf noch keine Antwort gefunden und deshalb würde es mich sehr freuen, von dir einen Tipp zu bekommen.
Vielen Dank im Voraus und mach weiter so!!!
Gruß Jessi
Sebastian Czypionka sagt:
Hängt davon ab, was Du im „Network-Marketing“ tatsächlich machst und ob es online abläuft.
Vielleicht kannst du etwas allgemeines, also Marketing oder Empfehlungs-Marketing oder Beratung angeben?
Hängt auch immer von der Sachbearbeiterin ab.
Jessi sagt:
Danke für deine schnelle Antwort.
Im Prinzip empfehle ich beim Network-Marketing Produkte und bei Einkauf des Kunden beim Händler bekomme ich prozentual vom Kaufpreis eine Provision.
Und ab und zu berate ich die Kunden kostenlos über die Produkte.
Sebastian Czypionka sagt:
Online-Marketing & Beratung 😉
Britta sagt:
Lieber Sebastian,
vielen Dank für deine informative Seite!
Mit Hilfe dieses Artikels habe ich vorhin mein erstes Gewerbe angemeldet – yeah!
… und habe mich gefreut, denn anstatt der erwarteten 20-30 € musste ich nur 10,20 € bezahlen. 🙂
Alles Liebe
Britta
Sebastian Czypionka sagt:
Ist es günstiger geworden oder bist Du in einer Gemeinde, die extrem günstig ist? Welche Gemeinde war es?
Marc T. sagt:
Hey, ich bin gerade im Urlaub und zeitlich gesehen ist mir etwas doofes passiert . Ich werde in meinem Urlaub meine Affiliate Homepage online stellen .
Die Gewerbeanmeldung will ich jedoch in 2 Wochen rückwirkend machen . Ich stell mir nun die Frage was zu beachten ist ??
Wie mach ich deutlich, das ein Außenstehender erkennt, dass ich die Anmeldung noch tätigen werde ??
Zur Info : ich habe vor mich mit der Kleinunternehmereglung nebenberuflich Selbstständig zu machen .
Bedanke mich im voraus auf deine Antwort .
Sebastian Czypionka sagt:
Dürfte kein Problem sein – alleine das Onlinestellen einer Homepage ist noch nicht Anzeigepflichtig im Sinne einer Gewerbeanmeldung.
Erst die Gewinnabsicht – wenn Du am Anfang also noch keine Werbebanner oder Affiliate-Links integrierst, gibt es da keine Probleme.
Christian sagt:
Hi und vielen vielen Dank für den Artikel und die Vorlage.
Ich finds immer wieder verblüffend wieviel kostenlose Sachen es im Internet gibt die dennoch einen EXTREM hohen mehrwert bieten.
LG chris
Andreas sagt:
Wow, das ist doch mal ein Artikel, der einem wirklich wichtige Informationen gibt.
Vielen Dank für diese Infos. Immer gut wenn man solche Artikel findet.
Grüße, Andreas
Jonas sagt:
Hey, wie sieht das ganze denn unter 18 aus? Bin momentan in einer Ausbildung und möchte
nebenberuflich im Bereich online Marketing und Trading starten.
Kann ich Einnahmen auf ein Konto auf meinen Namen laufen lassen und diese dann auch versteuern, erstmal über die Kleinunternehmer Regelung?
Vielen Dank schonmal hoffe es ist verständlich ausgedrückt 🙂
Sebastian Czypionka sagt:
Frag mal beim Gewerbeamt nach. Ein kurzer Anruf und du bist schlauer 😉
Mekaoui Amine sagt:
Danke
Andy Kiss sagt:
Hallo,
vielen Dank für die Tipps, nun habe ich eine Frage, und zwar was passiert wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, aber nach einem Jahr keine Einnahmen erzielt hat. Muss man dann trotzdem Am ende des Jahres einen Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben? Entstehen dann trotzdem irgendwo weitere Kosten?
Danke
Karin Dinser sagt:
Vielen Dank für diese ausführlichen Informationen.
Hanna sagt:
Hallo und danke für diese tolle Zusammenfassung! 🙂
Ich habe vor bei Twitch als Streamer im Affiliate Programm einzusteigen. Werde hierfür ein Gewerbe anmelden. Welche Bezeichnung für meine Tätigkeit würdest du mir empfehlen? Wenn man zB Online Marketing angibt, wird da nachgefragt, was man genau machen möchte?
Und noch eine Frage: Muss man zwingend ein Zweitkonto eröffnen?
Ich danke im Voraus. 🙂
Sebastian Czypionka sagt:
Allgemein halten, also in Richtung Online Verkauf, Online Marketing, usw.
Zweitkonto ist nicht zwingend, nein. Es erleichtert aber einem die Arbeit/Übersicht/Auseinanderhaltung von privatem/geschäftlichem.
Hanna sagt:
Vielen Dank für die Antwort. 🙂
ASK sagt:
Ein sehr interessanter und vor allem informativer Beitrag. Super, wie detailliert du alles aufgeschrieben hast und auch noch Tipps dazu geschrieben hast. Das ist sehr hilfreich und auch der Beitrag an sich ist sehr hilfreich, da ich glaube, dass sich die Leitfrage viele Personen stellen. Weiter so! Viele Grüße aus Hannover von Michael Keulemann
Melike sagt:
Hallo, also wenn ich am Anfang nur paar Euro verdiene, dann bringt es mir ja nichts wenn ich dann noch Geld zahlen muss? Sagen wir mal man verdient in einem Monat weniger als in einem Nebenjob, was passiert dann?
Dennis sagt:
Vielen Dank für deinen Artikel!
Ich möchte hier noch einen Hinweis zu der Tätigkeitsbeschreibung „Internetdienstleistungen aller Art“ geben.
Dies funktioniert wohl nicht bei jedem Gewerbeamt. Zumindest erhielt ich einen Brief, in dem stand, dass diese Angabe zu allgemein gehalten ist.
Ist wahrscheinlich eine Ermessenssache des jeweiligen Sachbearbeiters.
Die anderen Beschreibungen werden aber mit Sicherheit funktionieren!
Julian sagt:
hey, ich wollte fragen woher du die social media icons hast und wie du sie in die seite integriert hast
mit freundlichen grüßen
julian
Sebastian Czypionka sagt:
Das ist ein Plugin, dafür gibt es sehr viele unterschiedliche. Teste einfach mal einige aus.
Mond sagt:
Wenn man einen job hat und online marketing nebenbei betreiben will, muss man wirklich zum arbeitergeber gehen und ihm darüber informieren?
Sebastian Czypionka sagt:
In der Regel schon – ist zumindest in sehr vielen Arbeitsverträgen so festgehalten. Wenn es bei Dir nicht steht, dann musst Du darüber natürlich nicht berichten.
Júnior sagt:
Ein exzellente Artikel! Vielen Dank für die Erfahrung.
Jan sagt:
Hey Bonek,
danke für diesen wertvollen Beitrag. Er hat mir sehr geholfen. Ich hätte noch eine Frage. Ich habe soeben mein erstes Geld, also 42 Cent mit Affiliate verdient. Muss ich dann diesen Monat zum Jahresende das Gewerbe für 2017 anmelden oder langt es wenn ich das Gewerbe für 2018 anmelde? Bei Amazon dauert es ja auch 3 Monate bis die auszahlen? Würde gerne das Gewerbe zum 01.01.2018 als Kleinunternehmer anmelden.
Gruß Jan
Sebastian Czypionka sagt:
Ich kann Dir hierzu keine rechtssichere Einschätzung geben, aber ich persönlich würde es erst zum 01.01.2018 machen, da du wahrscheinlich auch erst im Januar oder sogar deutlich später das Geld ausgezahlt bekommst.
MoinGonschi sagt:
Korrigiere mich, aber man muß doch ein Gewerbe anmelden, sobald man Geld verdienen „kann“. Sprich, wenn ich einen Blog habe, wo ein Reflink ist oder ich ein Youtube Video produziere und Werbeeinblendungen anzeigen lasse, muss auch das Gewerbe angemeldet sein.
Nicht erst, wenn ich mir den ersten Betrag auszahlen lasse.
Bin kein Rechtsberater, aber so würde es meine recherche ergeben.
Samuel sagt:
Vielen Dank für den Artikel. Ich bin kein großer Papierkram-Freund aber bin der Meinung dass man sich mit Steuern ernsthaft beschäftigen sollte, nicht dass es einen in de Hintern beißt. Daher top Artikel da steht echt alles Wissenswerte drinnen. Ich war heute in München beim Amt und auch hier ging es in 30 Min (obwohl Pass & Co zum Beispiel 3 Stunden dauert aufgrund der Wartezeit). Nur ist es hier anscheinend deutlich teurer: Ich habe 46€ blechen müssen.
Giulio Adriano Colombini sagt:
Hey Sebastian,
Ich hätte da mal eine Frage.
Ich wollte mich gerne auf einer Website anmelden namens konker bei der man gegen eine bezahlung zb ein logo für jemanden designt oder eine website für jemanden baut. Die seite ist vorallem für Jugendliche gedacht damit sie sich ein wenig was dazu verdienen könn.
Um jetzt auch mal zur frage zu kommen: Brauch ich für so eine Seite (es gibt auch eine wiederhollungs absicht) auch ein Gewerbe schein?
Ich würde mich über eine Antwort freuen
LG Giulio
Sebastian Czypionka sagt:
Ich würd es ehrlich gesagt erst einmal ohne versuchen, ob Du überhaupt damit Einnahmen erzielen kannst und für einen Zeitraum von 2 Wochen einfach mal testest, ob das etwas für Dich ist. Falls ja, kannst du immer noch rückwirkend das Gewerbe anmelden.
sara sagt:
Nicht ganz richtig. Webdesign(er) sehen die meisten Finanzaämter als Freiberufliche Tätigkeit.
anne sagt:
Hallo Bonek, vielen Dank für deinen tollen und informativen Beitrag!
Wie verhält es sich denn wenn ich noch festangestellt bin und Nebenbei eine Test Nieschenseite aufgebaut habe? Die „Einnahmen“ über Amazon liegen bisher weit unter 10 Euro 🙂 und ich habe bis jetzt auch noch kein Gewerbe angemeldet. Kann ich damit noch etwas warten? Und kann ich weiterhin festangestellt bleiben? Und muss ich mich dann neben meiner Festanstellung auch noch als Kleinunternehmer anmelden? So viele Fragen! Danke für deine Hilfe!!!
Sebastian Czypionka sagt:
Das kann ich Dir nicht beantworten, liebe Anne 😉
Aber als erstes würde ich bei deinem Arbeitgeber schonmal nachhorchen, ob Du Dich nebenher selbständig machen kannst mit einem Kleingewerbe eben als Kleinunternehmer. Prinzipiell ist das möglich, in den meisten Fällen muss es aber der Arbeitgeber genehmigen.
Ute sagt:
Hallo Peer, dieser Artikel ist wirklich interessant, und ich hätte ihn mal viel eher durchlesen sollen. Aber es ist ja noch nicht zu spät. Ich beginne gerade erst mit der Einkommensteuer-Erklärung 2017.
Gerne werde ich hier öfters vorbeischauen.
Weiterhin viel Erfolg
Ute
Sebastian Czypionka sagt:
Danke Ute – ich heiße aber Sebastian. Peer ist mein geschätzer Kollege von SIN 😉
Leo sagt:
Hallo Sebastian,
dies ist ein sehr informativer Beitrag von Dir. Vor allem für Anfänger in der Selbstständigkeit. Schön wäre es gewesen wenn Du noch etwas zur Sozialversicherung geschrieben hättest. Die meisten Kleinunternehmer wissen nämlich nicht, dass die Regelungen in Bezug auf die Krankenkassenbeiträge für Kleinunternehmer total ungerecht ich würde schon fast sagen rechtswidrig sind. Denn bei einem Verdienst von ca. 451,00 € im Monat, müßte der Kleinunternehmer ca. 220,00 € an die Krankenkasse bezahlen, das sind fast 50% der Einnahmen. Bei Kleinunternehmen gilt nicht wie bei Angestellten 15% vom Einkommen, sondern hier wird der Beitrag von einem fiktiven Verdienst berechnet, den am Anfang der Kleinunternehmer gar nicht hat. Wenn es aber im Krankheitsfall um das Krankentagegeld geht, wird das wiederum vom tatsächlichen Verdienst berechnet. Leider werden hier genau diejenigen total abgezockt, die weniger verdienen und sich gerade durch die Selbstständigkeit etwas hinzuverdienen wollen. Die Krankenkassen kennen hier keine Gnade, letztes Jahr war der Mindestbeitrag noch 350,00 € egal wieviel Du verdienst. Leider wird dieses Thema von fast niemandem angesprochen, der den Leuten empfiehlt sich doch mal eben im Internet selbstständig zu machen. Bei youtube gibt es zwar auch schon einige Videos zum Thema Steuern, aber über die Sozialabgaben redet kein Mensch.
Georg sagt:
Danke für diesen Artikel. Ich werde mich schleunigst auf den Weg machen und mein Gewerbe Anmelden, damit ich meine Nischenseite ungestört ausbauen kann.
Marvin Ernst sagt:
Ich komme nicht wirklich weiter. Kurz erklärt: Ich bin EU-Rentner (volle Erwerbsminderung), einen Hauptberuf gibt es also nicht. Zuverdienst wäre möglich. Etwa 2,5 Jahre betreibe ich eine Facebook-Seite, die momentan bei 70.000 Fans liegt. Ich teile dort Beiträge, die Leute diskutieren etc., wie es halt bei Facebook ist. Ich will dort nichts verkaufen, ich selber schalte dort keine Werbung. Ich biete nichts an mit der Absicht auf Gewinn. Bis hierher ist dieses Thema hier also für mich nicht passend.
Was wäre aber, wenn ich in der Seiten-Info den Nutzern eine Möglichkeit anbieten würde, zB über Paypal, mich finanziell zu unterstützen? Quasi eine kleine Anerkennung für meine Arbeit dort, die nicht gering ist, ca. 10 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Für mich ist es eine Freizeitbeschäftigung, zu Hause bin ich so oder so. Ich hab schon solche Links zu Paypal auf etlichen Facebook-Seiten gesehen, zB „Wenn Sie meine Arbeit unterstützen wollen…“. Nur sind es dann oft Grafiker, Zeichner etc., die vermutlich ein Gewerbe haben.
Ich hab keine Ahnung und kann nur spekulieren, aber bei 70.000 Leuten auf der Seite und das sind ja nur die sichtbaren Fans, die Seite hatte schon eine Reichweite von über 8 Mio. (um die Bundestagswahl 2017 herum), es könnten schon ein paar Leute dabei sein die sagen „Der macht gute Arbeit, dem senden wir mal 5 Euro“. Theoretisch könnte sich das aber auch monatlich deutlich mehr sein, ein Vielfaches.
Was mache ich in dem Fall? Mal beim Finanzamt anfragen?
Christian sagt:
Super Artikel ! Sehr hilfreich. Dankeschön !
Aldo sagt:
Hallo Sebastian,
muss man als Student nach einer Gewerbeanmeldung und dann Kleinunternehmer privat versichert sein oder kann man bei der gesetzlichen Krankenkasse bleiben? Als Student zahlt man ja ci. 90 Euro im Monat, wie sind dann die monatlichen Beiträgen?
Was ich noch gerne wissen möchte, darf man dann trotzdem nebenbei wie normalerweise auch arbeiten, also beides (Amazon Fba+Nebenjob) machen?
Viele Grüße
Simply Passion sagt:
Hey, tut mir sehr leid dass nach all den großen Versprechen von Online Marketern gerade du dass hier abbekommst aber ich kanns nicht mehr hören. An jeder Ecke wird einem gesagt „produzier ein digitales Produkt und verdiene 3500€ in den nächsten 5 Wochen“ oder „werde Experte in einem Fachgebiet und vermarkte dein Wissen, so wirst du erfolgreich“… Jede Möglichkeit im Internet Geld zu verdienen ist verbunden damit ein Gewerbe anzumelden, die Gewerbeanmeldung kostet Geld und man hat die Auskunftspflicht vor dem Finanzamt, dafür braucht man am besten die Unterstützung eines Steuerberaters, das Gesamtpaket kostet Unmengen an Geld und wofür? Dafür dass ich zwei E-Books geschrieben habe mit denen ich Erfolgreich werden möchte und nach dem ich alle Anmeldungen vollzogen hab, verkaufen sich diese zwei kümmerlichen E-Books 5x mal, mit dem Geld holt man dann nicht mal die Kosten für die Anmeldung wieder rein. Mal ganz abgesehen von den ganzen Marketern die den Minderjährigen auch so ein riesen Einkommen versprechen, gelten ja noch strengere Regelungen für Minderjährige die ein Gewerbe anmelden. Außerdem ist das ja meistens für die Leute interessant, die Vollzeit arbeiten und in ihrer Freizeit ein wenig passiv dazu verdienen möchten. Diese Personen sind in einem Beschäftigungsverhältnis und wer geht denn bitte gern zu seinem Chef und fragt ob er nebenher auch noch ein Gewerbe anmelden darf ?(Für zwei E-Books wohl gemerkt!). Und seinen Beruf für die Selbstständigkeit aufzugeben ist so riskant, dass ich das nicht tun würde ohne Gewissheit ob es funktioniert.
Keiner der ganzen Online Marketern hat je eine Möglichkeit geboten mit der man als Berufstätiger nebenher ein gutes Passives Einkommen auf unangemeldete Weise verdienen kann. Wenn du mir einen Weg weißt (Ich spreche von Geld verdienen, nicht vermehren – also keine Geldanlagen) dann bin ich gern offen für neues aber ich glaube die Wahrscheinlichkeit ist ziemlich gering.
Nochmals tut es mir sehr leid, dass du das hier abkriegst, aber diese ganzen Coach Motivationen haben mir so viel falsche Hoffnung gemacht, dass ich das mal verbreiten muss.
Freundliche Grüße
Carsten Kindle-Weinbergers sagt:
Da steht ja sehr viel, aber alles ist unvollständig und damit verzerrt dargestellt.
Man kann nicht pauschal sagen, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, ist man immer gewerbetreibend. Sondern auch Freiberufler wollen Gewinn.
Es kann durchaus sein, dass ein Webdesigner freiberuflich tätig ist.
Wenn ein Hochschulstudium vorliegt hat man gute Chancen als Freiberufler zu gelten.
Am besten verlässt man sich nicht auf eine so einseitige Darstellung der Sachlage wie hier sondern beschäftigt sich zusätzlich mit § 18 Stgb. Je kreativer, künstlerischer man ist, desdo mehr kann man sich die Gewerbesteuer sparen in dem man eben kein Gewerbe ist.
Auch Schriftsteller und viele mehr sind keine Gewerbetreibenden.
Dann ist es auch so, dass je nach Ort an dem mal lebt es liberaler oder extrem streng gesehen wird. An einem Ort ist man also eindeutig Künstler, der nächste Ort sieht eindeutig ein Gewerbe.
Man soll sich also selber überlegen, was man will und was besser zu einem passt und dann dementsprechend handeln. Es gibt etliche Künstler, denen ein Gewerbe aufgezwungen wurde, dann hat man aber auch zusätzliche Kosten an der Backe, was definitiv nicht immer nötig ist und Auslegungssache ist!!!
Sebastian Czypionka sagt:
Danke für deine Hinweise. Die Zielgruppe dieses Artikels sind jedoch „Internet Marketer“, jene, die eben auch vorrangig und sehr wahrscheinlich eine Gewinnabsicht haben und nicht jene, die sich kreativ ausleben wollen.
Lilit Baghdasaryan sagt:
Hallo Sebastian,
vielen lieben Dank Dir für den tollen Artikel. Geplant war es von mir heute eine Gewerbe anzumelden (um Selbstgestrickte, gehäkelte Sachen verkaufen zu können) und Dein Artikel war eine tolle Motivation, bevor ich losfahre 🙂
Liebe Grüße aus Hannover
Emil Jankus sagt:
Dieser Post hat mir echt verdammt viel dabei geholfen mehr Klarheit in das ganze Gewerbe anmelden Thema zu bekommen, erstmal ein fettes DANKESCHÖN dafür!
Ich finde aber einfach keine Antworten zu einer Frage, die ich da noch habe, vielleicht kannst du mir da ja weiterhelfen?
Ich möchte gemeinsam mit meiner Freundin ein Kleingewerbe anmelden und wir wollen beide mit affiliate links im Internet Geld verdienen. Muss jeder sein eigenes Gewerbe anmelden oder können wir zu zweit eins anmelden?
Danke schon mal im voraus für Antworten!
Greetz
Emil
Michael sagt:
Besten Dank für den sehr informativen Artikel, auch wenn das meiste bekannt war. Allerdings wusste ich nicht, wie hoch der Freibetrag genau ist.
Viele Grüße
Michael
Michael sagt:
Vielen Dank für diese Zusammenfassung… Das spornt mich an endlich mal aktiv zu werden 🙂
Eva Fischer sagt:
Hi Sebastian,
vielen Dank für Deinen Beitrag! Ich bin seit einiger Zeit etwas mehr auf Instagram tätig, mit meinem eigenen Profil. Nun hat mich ein Restaurant gefragt, ob ich deren ‚Account‘ bearbeiten, pflegen bzw. betreuen kann. Kannst Du mir vielleicht sagen, was man dafür verlangen kann?
Gruß Eva
Rene sagt:
Hallo, vielen Dank für deinen tollen Artikel und die Tipps. Ich habe auch gerade mit Affiliate Marketing begonnen und habe bereits mein Gewerbe angemeldet. Deine Tipps haben mir hier wirklich weitergeholfen. Vielen Dank
Liebe Grüße, René
Marlies Burkard sagt:
Das erinnert mich an die Zeit zurück, in der ich mein Gewerbe angemeldet habe. Da ich aber von den finanziellen Dingen überhaupt keine Ahnung habe, habe ich mir von Anfang an jemanden gesucht, der mich dabei berät und mich unterstützt. Dabei habe ich mich für einen Steuerberater aus Hamm ( http://www.ecandes.de ) entschieden, der immer für mich erreichbar ist und der mir den Start in die Selbstständigkeit deutlich erleichtert hat. Deshalb würde ich immer zu professioneller Unterstützung bei der Unternehmensgründung raten- so ist man immer auf der sicheren Seite!
Felix sagt:
Hallo Sebastian,
Vielen Dank für diese ausführlichen Erklärungen.
Ich habe allerdings noch eine Frage: Aktuell habe ich vor ein Einzelunternehmen anzumelden, jedoch bin ich mir nicht sicher was ichs als Einzelunternehmer alles „darf“. Konkret geht es darum, dass ich anstrebe im Bereich E-COmmerce aktiv zu werden, also Produkte verkaufen (Dropshipping und FBA), sowie Einnahmen durch Online Marketing (Affiliate Marketing) zu generieren. Darf ich beides unter EINEM Einzelunternehmen abwicklen? Oder muss ich für die beiden Bereiche (E-Commerce und Marketing) jeweils eigene unabhängige Unternehmen gründen?
Vielen lieben Dank dir schon im Voraus
LG
Felix
Phil sagt:
Hallöchen,
vielen Dank für deine Erklärungen. Das ermutigt mich noch mehr, ein Kleingewerbe anzumelden. Kurze Frage hierzu: Wenn es sich dann doch absolut nicht lohnt und ich nach zwei Jahren keine Lust mehr auf Steuerklärung etc. für ein Gewerbe habe, mit dem ich (fast) nichts einnehme, wie leicht ist dann die Abmeldung des Kleingewerbes? Geht dies zu jedem Zeitpunkt?
Danke dir für eine kurze Info und liebe Grüße
Phil
Nimantha sagt:
Vielen Dank für deine großartigen Informationen, Sebastian. Ich komme aus Sri Lanka und lebe jetzt in Deutschland, weil ich mit deutschen Frauen verheiratet bin. Ich bin ein freiberuflicher SEO-Spezialist und Webmaster in Vollzeit. Ich habe meine freiberufliche Tätigkeit eingestellt, als ich wegen der deutschen Steuer nach Deutschland kam, und wollte nicht fortfahren, weil ich keine Kenntnisse über die deutsche Steuer hatte und das Gesetz respektiere.
Meine Frage ist, ich bin auch ein Internet-Vermarkter. Ich verdiene nicht mehr so wie früher, ich verdiene im Moment gar nichts. Ich bin ein freiberuflicher Webmaster und ein SEO-Experte und deshalb, wenn ich auch Internet-Marketing (Affiliate-Marketing, Adsense) mache?
Vielen Dank für Ihre Zeit
Dias
Nino sagt:
Hi.
Danke für den tollen Beitrag. Meine Frage bezieht sich nun auf Folgendes. In der Gewerbeanmeldung muss ich den Ort meines Gewerbes festlegen. Das wäre in diesem Fall ja die Mietwohnung. Wie verhält es sich da mit dem Vermieter? Muss ich ihn von meinem Vorhaben in Kentnis setzen ?
Danke für eine schnelle Antwort.
Fischer sagt:
Hallo Sebastian,
vielen Dank fuer diese Informationen. Sind wirklich sehr hilfreich gewesen.
Vielleicht koennen sie mir auch bei meinem etwas ungewoehnlichen Problem helfen.
Ich lebe in Afrika und in Deutschland abgemeldet. Moechte als Affiliat digitale Produkte in Deutschland verkaufen weiss aber nicht, ob ich ein Gewerbe in Deutschland anmelden muss, weder wie ich MWst. ect. an das Finanzamt abfuehren
soll. Fuer jede Information waere ich sehr dankbar.
Viele Gruesse
Gaston Fischer
Leszinski sagt:
Hallo, toller Artikel und sehr hilfreich.
Kann man bei der Einkommensschätzung für das Finanzamt auch 0 Euro eingeb
Ronny sagt:
Vielen Dank für diesen Beitrag. Ich habe eine Frage zu dem Punkt Einkommenssteuer:
Ich habe einen Hauptberuf und verdiene nebenbei bei Twitch durch Affliate max. 300€/Jahr.
Zählt der Hauptberuf auch als Einnahmequelle oder nur der Affliatevertrag? Gilt der Freibetrag von aktuell 8.004 Euro nur auf die Affliate? Ich möchte ein ein Nebengewerbe mit Kleinunternehmenreglung anmelden werde?
Vielen Dank und Grüße
Sören K. sagt:
Nein dein Gehalt zählt nicht dazu.
Philipp Niederberger sagt:
Wie aktuell ist denn der Beitrag ? Stimmt das noch alles so wie es hier geschrieben wurde? Wenn ja dann danke für die Informationen:)
Sabrina sagt:
Tausend dank für diesen EXZELLENTEN Beitrag!!!
Kurz-gut-informativ.
Besser geht’s nicht!!!!?
Jetzt sind auch meine letzten Zweifel beseitigt?
Am Montag geht’s dann erstmal direkt zur Gemeinde.
Friede sei mit Dir?
Sören K. sagt:
Wie sieht es als Streamer/Youtuber aus? Ich habe nun als Bezeichnung Medienproduzuent eingegeben, was auch vollkommen okay ist meiner Meinung nach.
Wie sieht es mit Gewerbeleasing aus? Wäre das auch als Kleinunternehmer möglich?
Meliha sagt:
Vielen Dank für diese tolle Zusammenfassung!!!!
Was hier geschildert wurde, habe ich nach 3 Stunden Recherche nicht einmal erfahren.
Kalin sagt:
Zwar schon etwas älter der Artikel aber immer noch aktuell und ausführlich erklärt. Danke
Kyra Buchholz sagt:
Hallo Sebastian,
danke für dieses Portal mit so vielen guten Erklärungen.
Du hast es gut und verständlich erklärt so das für mich keine Fragen mehr offen bleiben. Vielen Dank für Deine Arbeit.
Sven sagt:
Hallo. Erstmal vielen Dank für den guten Artikel.
Ich bin grundsätzlich Dualer Student und verdiene monatlich. Ich Stelle mir nur die Frage wie das alles jetzt zeitlich ablaufen soll. Ich habe mich heute bei Fiverr registriert und wollte es mal ausprobieren. Jetzt ist für mich nicht klar ob ich ein Gewerbe anmelden muss, da ich jetzt ja erst Mal schauen will was man da so machen kann und ob jemand überhaupt an meinen Leistungen interessiert ist.
Und das Thema Steuern wird das erst wichtig wenn ich meinen Einkommenssteuerausgleich mache?
Viele Grüße
Paulina sagt:
Hi, kann ich auch Online ein Gewerbe anmelden (rückwirkend) ? Bin gerade im Ausland unterwegs für die nächsten 5 Monate und möchte aber rechtlich auf der richtigen Seite stehen. Ich habe meine eigenen Online Kurs jedoch noch nicht gelauncht. Es ist hauptsächlich englisch sprachig. Macht das einen Unterschied?
Nurun sagt:
Hallo,
wie ist das, wenn man zu zweit ein Gewerbe anmelden möchte? muss man beide namen angeben?
Niu sagt:
Hi, toller Beitrag! Vielen Dank für diese Nachricht. Ich arbeite in Teilzeit (25 h/Woche) und habe noch einen 400€ Minijob. Wenn ich nebenbei ein Gewerbe für Social Media anmelden möchte, wo ich davon ausgehe nur wenige 100€ im Jahr dazu zu verdienen, liegt der Freibetrag von 8000€ unabhängig von diesen Einnahmen? Und mache ich dann an Ende von jeden Jahr mit allen Rechnungen eine Steuererklärung? Wie sieht es mit der Einkommenssteuer in diesem Fall aus? Entschuldige, falls diese Fragen banal wirken, ich kenne mich leider nicht gut aus. Danke und viele Grüße!
Vanessa sagt:
Ein super Beitrag! Eine Frage hätte ich noch. Wenn man auf seiner Plattform (zb Instagram) kostenlos Werbung macht, aber im Umkehrschluss dafür die Produkte kostenlos bekommt, muss man dafür ein Gewerbe anmelden ? Ich hätte ja keine Angaben für Einnahmen und Ausgaben für die Steuererklärung, da ja eigentlich keine Geld fließt abgesehen von meiner Dienstleistung (kostenlos Bilder machen und diese auf meiner Seite posten).
Lea sagt:
Ist die Information hier noch aktuell?
Branka sagt:
Hallo Sebastian,
vielen Dank für diesen tollen Beitrag. Die Informationen sind sehr hilfreich.
Grüss
Branka
Instagram: DeineDealzzz sagt:
Heey,
ich habe eine Instagram Seite auf der ich schon fleißig Affiliate Links teile. Allerdings bis her ohne großen Erfolg, ich habe innerhalb von 6 Monaten gerade mal 3 Verkäufe erzielt und nur knapp über 10 Euro verdient. Wär es nicht lächerlich jetzt dafür ein Gewerbe anzumelden und beim Finanzamt einen Gewinn von 20 Euro Jährlich anzugeben? Was würde den passieren wenn ich „erwischt“ werde, weil ich 10 Euro verdient habe ohne ein Gewerbe anzumelden?
Susanne sagt:
Hi, sehr informative Einträge, Danke! Kleine Anmerkung, die Kleinunternehmergrenze wurde ab 2020 auf 22.000 EUR erhöht, solltest Du vielleicht korrigieren, weils für viele interessant ist. Grüße, Susanne
Anna sagt:
Danke Danke Danke Sebastian!
Sehr gute Infos.
Ganz besonders motiviert mich:
Lese-Modus in den Tun-Modus wechseln!!!
Danke.
Barbara sagt:
Hallo Sebastian,
danke für den informativen Artikel. Wie sieht es denn mit Marketplace Providern aus die international agieren. Eine Market Place Plattform die z.B. in Polen gegründet wurde aber auch in anderen Ländern der EU tätig sein will. Muss man als Anbieter/Gründer in jedem Land ein Gewerbe anmelden und eine Steuernummer haben oder reicht es in dem Fall nur in Polen? Ganz speziell interessiert mich wie man in Deutschland operieren kann. Wir haben die Domain .de gekauft sind uns aber nicht sicher ob man hier euch ein Gewerbe anmelden muss. Danke!
Barbara
jam sagt:
Bis auf folgende Tätigkeiten sind alle anderen Tätigkeiten konkret genug gefasst:
– Internetdiestleistungen
– Handel mit digitalen Medien/Gütern
Nicht zulässig sind nur allgemein gehaltene Angaben, wie z. B. „Handel mit Waren aller Art“, weil hieraus nicht ersichtlich ist,
ob ein Groß- und/oder Einzelhandel gemeint ist und mit welchen Gegenständen dieser betrieben werden soll.
Beim An- und Verkauf bestimmter Gegenstände und Waren ist die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen.
Dazu müssten dann noch weiter Unterlagen eingereicht werden.
Ich bitte diese Tätigkeiten näher zu beschreiben.
Marc sagt:
Hallo Sebastian, tolle Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. Vielen Dank!