Steuern sind ein sehr leidiges Thema. Niemand beschäftigt sich gerne damit, und den wenigsten ist wirklich klar, welche Steuern sie wann zahlen müssen.
Wie jeder Selbstständige musst Du auch als Internetmarketer Steuern zahlen, doch häufig können das Finanzamt und Co. gar nicht wirklich nachvollziehen, womit Du eigentlich Geld verdienst.
Deshalb habe ich einen Ratgeber geschrieben, in dem Du alles über Steuern für Selbstständige, vor allem für angehende Internetunternehmer, lernst.
Du erfährst dabei:
Steuern für Selbstständige:Wichtige Grundlagen
Bevor Du Steuern zahlen kannst, musst Du folgende Schritte erledigen:
- Gewerbeanmeldung
- Eröffnung eines zweiten Kontos (freiwillig)
- Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
1. Gewerbeanmeldung
Voraussetzung für eine Selbstständigkeit, auch wenn sie nur nebenberuflich erfolgt, ist die Gewerbeanmeldung. In dem hier verlinkten Artikel gehe ich darauf ein, ab wann Du ein Gewerbe anmelden solltest und wie das eigentlich genau funktioniert.
2. Eröffnung eines zweiten Kontos
Außerdem empfehle ich Dir, ein zweites Konto einzurichten, denn spätestens, wenn Du als Selbstständiger Steuern an das Finanzamt zahlen musst, ist es äußerst praktisch, alle geschäftlichen Umsätze auf dem einen Konto und alle privaten Umsätze auf dem anderen Konto zu haben.
Mehr als zwei Konten benötigst Du allerdings in der Regel am Anfang nicht. Ich höre zwar immer wieder, dass angehende Selbstständige Dutzende von Konten eröffnen, um einzelne Rechnungsposten klar zu trennen, und das macht, wenn das Unternehmen einmal größer wird, auch durchaus Sinn. Am Anfang sorgt es jedoch nur für Unübersichtlichkeit.
Tipp: Auch wenn Du mit Deinem Online-Business nur ein wenig nebenher verdienst, macht es Sinn, ein zweites Konto zu eröffnen. Vor allem als Internetmarketer lohnt es sich, Dir hierfür eine Onlinebank zu suchen, bei der dann auch normalerweise keine Kontoführungsgebühren anfallen.
3. Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
Ungefähr vier bis sechs Wochen nach der Gewerbeanmeldung bekommst Du das erste Mal Post vom Finanzamt, das Dir den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschickt. Dieser Fragebogen ist nicht ganz leicht auszufüllen, helfen kann Dir dabei dieses YouTube-Video oder auch ein Steuerberater.
In dem Fragebogen kannst Du u. a. angeben, ob Du als Kleinunternehmer besteuert werden möchtest. Dabei handelt es sich um eine rechtliche Sonderreglung für Unternehmer, die nur einen überschaubaren Umsatz haben, zum Beispiel weil sie nebenberuflich selbstständig sind. Auf die Kleinunternehmerregelung gehe ich nachher noch genauer ein. Hier kannst, Du wenn Du möchtest, sofort zum entsprechenden Abschnitt springen.
Wenn Du diese drei Schritte hinter Dir hast, darfst Du endlich anfangen, Steuern zu zahlen. 😉
Doch tatsächlich ist das gar nicht so einfach, da es nicht nur eine Steuerart, sondern gleich mehrere gibt.
Steuerarten für Selbstständige im Überblick
Für Selbstständige gibt es drei wesentliche Steuerarten:
1. Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer ist die Abgabe, die Du auf Dein Einkommen zahlst. Sie errechnet sich, einfach ausgedrückt, aus Deinen dem Unternehmen zugeordneten Einnahmen abzüglich der Ausgaben.
Wenn Du also mit Deiner Nischenseite in einem Jahr 700 € einnimmst, aber im Voraus für 150 € Texte und Bilder gekauft hast, liegt der Gewinn Deines Unternehmens (Einzelunternehmens) bei 550 €. Am Endes des Jahres machst Du einen Jahresabschluss oder eine einfache Gewinn- und Verlust-Rechnung mit dem Ergebnis, dass Du in diesem Fall einen Gewinn von 550 € erzielt hast. Diese 550 € sind Deine Einnahmen, auf die Du dann theoretisch die Einkommenssteuer zahlen musst.
Ich schreibe hier deshalb „theoretisch“, weil es aktuell einen Freibetrag von 8.652 € im Jahr gibt. Das bedeutet, dass erst das Einkommen oberhalb dieses Freibetrags versteuert werden muss, wodurch gewährleistet werden soll, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt.
Grundlage für die Besteuerung ist eine Progressionstabelle, woraus folgt, dass Du mit zunehmendem Einkommen auch mehr Einkommenssteuer zahlen musst, wobei der Höchstsatz bei 48 % liegt. Wenn Du wissen möchtest, wie viel Einkommenssteuer Du zahlen musst, empfehle ich Dir einen Einkommenssteuerrechner.
Tipp: In der Einkommenssteuer sind unter anderem der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer enthalten. Während Du am Solidaritätszuschlag, auch „Soli“ genannt, nichts ändern kannst, besteht für Dich zumindest die Möglichkeit, die Kirchensteuer zu vermeiden. Dafür musst Du aus der Kirche austreten, was natürlich eine sehr persönliche Entscheidung ist. Wenn das jedoch für Dich in Frage kommt, sparst Du Dir 9 % der Einkommenssteuer.
Hinweis: Die Einkommenssteuer wird zum ersten Mal nach dem ersten Geschäftsjahr fällig. Wenn Du Dein Gewerbe also am 01.01.2016 angemeldet hast, endet Dein Geschäftsjahr am 01.01.2017. Allerdings musst Du dann Deine Einkommenssteuer rückwirkend für das letzte Geschäftsjahr zahlen.
Deshalb ist es empfehlenswert, immer ca. 25 % der Einnahmen zu ignorieren, weil sie später einmal ans Finanzamt gehen.
Lege Dir also auf jeden Fall mindestens 25% der Einnahmen zurück und gebe sie nicht aus, sonst hast Du im nächsten Jahr ein Problem!
Nach dem ersten Geschäftsjahr kann dann auch eine viertel- oder halbjährliche Vorauszahlung beantragt werden. Das hat den Vorteil, dass Du am Ende eines Jahres nicht auf einmal eine große Summe Geld bezahlen musst.
Dieses Vorgehen ist übrigens vergleichbar mit dem bei einem klassischen Angestellten. Ein Angestellter zahlt seine Einkommenssteuer jeden Monat im Voraus. Das ist nämlich die Differenz zwischen dem Brutto- und dem Nettolohn. Manche Angestellte, die „pauschal“ jeden Monat zu viel Einkommenssteuer bezahlen, bekommen im darauffolgenden Jahr den entsprechenden Betrag vom Finanzamt zurück.
2. Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer zählt gemeinsam mit der Einkommenssteuer zu den beiden größten steuerlichen Aufwendungen eines Selbstständigen.
Im Grunde ist die Umsatzsteuer jedoch nichts, was wirklich Geld kostet, sondern eigentlich nur ein „durchlaufender Posten“, den am Ende der Verbraucher bzw. der Konsument zahlt.
Die Umsatzsteuer beträgt in Deutschland 19 %. Es gibt ein paar Ausnahmen, zum Beispiel Lizenzen oder Bücher, bei denen lediglich eine Umsatzsteuer von 7 % anfällt, doch im Normalfall sind es immer 19 %.
Die Umsatzsteuer kommt vereinfacht formuliert bei allem noch „oben drauf“. Wenn Du also beispielsweise eine SEO-Beratung für 3000 € netto (ohne Umsatzsteuer) gibst, musst Du zu den 3000 € noch die Umsatzsteuer von 19 % dazurechnen. Das wären dann 570 €, die wie oben erwähnt nur ein durchlaufender Posten sind, denn Du bekommst sie vom Kunden und gibst sie einfach an das Finanzamt weiter.
Knapp 1/5 Deiner Einnahmen gehören also gar nicht Dir, sondern gehen weiter an den Staat.
Eine große Besonderheit gibt es für Internetmarketer und Nischenseitenbetreiber.
Die meisten Einnahmen, die Du in diesem Bereich erhältst, stammen für gewöhnlich aus dem Affiliate-Marketing und sind sogenannte Provisionen.
Sei es nun, dass Du sie über das Amazon-Partnernet, Google Adsense oder andere Plattformen bekommst.
Das Besondere dabei ist, dass diese Unternehmen ihren Sitz meist nicht in Deutschland haben, sondern z. B. in Irland oder in Luxemburg und somit keine Umsatzsteuer ausweisen.
Die Provisionen, die Du von ihnen erhältst, sind netto, also ohne Umsatzsteuer, und diese musst Du in dem Fall auch nicht an das Finanzamt weitergeben.
Warum das so ist, erkläre ich später noch. Wenn Du sofort zu dem entsprechen Abschnitt springen möchtest, kannst Du hier klicken.
Auf der anderen Seite bekommst Du auch die von Dir auf Ausgaben gezahlte Umsatzsteuer wieder zurück. Wenn Du etwas für Dein Unternehmen im Wert von 1000 € Brutto kaufst, sind im Kaufpreis ja bereits 159,66 € Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer, abgekürzt MwSt. genannt) des Händlers enthalten.
Und genau diese 159,66 € werden Dir in den Folgemonaten vom Finanzamt zurückerstattet.
Faktisch zahlst Du also als Unternehmer nur 840,34 €, das heißt nur den Nettopreis.
Die 159,66 € Umsatzsteuer, die Du vom Finanzamt zurückbekommst, nennt man auch Vorsteuer.
In der Umsatzsteuervoranmeldung gibst Du somit die Umsatzsteuer minus die Vorsteuer an. Die Differenz ist das, was Du monatlich oder vierteljährlich an Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen/weiterleiten musst oder manchmal auch zurückbekommst. Meist bekommt man etwas zurück, wenn man einen großen Kauf getätigt hat, wie z. B. ein Auto oder sehr viel Büroausstattung.
Wenn Du neu in die Selbstständigkeit startest, musst Du die Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abgeben, und zwar bis zum 10. Tag des nächsten Monats. Allerdings kannst Du auch eine Fristverlängerung beantragen. Die Voranmeldungen müssen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden, was Du online über die offizielle Webseite Elster erledigen kannst.
Bei der Umsatzsteuer gibt es allerdings eine wichtige Besonderheit:
Die Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung ist dafür gedacht, die Steuererklärung für Selbstständige mit einem kleinen Jahresumsatz zu vereinfachen.
In dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst Du beantragen, als Kleinunternehmer behandelt zu werden. Die Voraussetzung dafür ist, im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500 € Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 € Umsatz zu erwirtschaften. Der Umsatz wird dabei als Bruttobetrag angesehen, was bedeutet, dass er die Umsatzsteuer enthält.
Wenn Du Dich am 01.08. selbstständig machst, musst Du auf Basis Deiner Einnahmen vom 01.08. bis 31.12. Deinen potentiellen Jahresumsatz hochrechnen.
Im Klartext bedeutet das, wenn Du in den fünf Monaten durchschnittlich 2000 € im Monat verdienst, kannst Du keine Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, weil Dein Gesamtjahresumsatz die festgelegte Grenze von 17.500 € sehr wahrscheinlich übersteigen wird.
Übrigens:Solltest Du während Deines ersten Geschäftsjahres die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben und überraschend mehr als 17.500€ verdienen, sind keine negativen Auswirkungen zu befürchten. Allerdings fällst Du dann ab Beginn des nächsten Jahres automatisch aus dieser Regelung heraus,- auch wenn Du vielleicht sogar weniger als 17.500€ Umsatz erzielst.
Das sind die Bedingungen. Doch was sind eigentlich die Vor- und Nachteile dieser Regelung?
Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Wenn Du diese Regelung in Anspruch nimmst, musst Du als Selbstständiger keine Umsatzsteuer zahlen. Das bedeutet, dass Du Deine Rechnungen netto schreibst und lediglich den Zusatz hinzufügst, dass gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten ist. Dadurch musst Du Dich nicht darum kümmern, Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen oder überhaupt Umsatzsteuer zu zahlen. Allerdings kannst Du dann auch keine Vorsteuer geltend machen, was sich insbesondere bei hohen Anschaffungskosten bemerkbar macht.
Der andere wesentliche Vorteil ist die vereinfachte Buchführung, weil hier lediglich eine Gewinn- und Verlust-Rechnung, also eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, ausreicht.
Die Kleinunternehmerregelung bietet sich vor allem dann an, wenn Du nur geringe Investitionskosten hast.
Wenn Du dagegen immer wieder Anschaffungen hast, Betriebsmittel oder gar Maschinen brauchst, kann es sich lohnen, auf die Regelung zu verzichten.
Mehr Infos zur Kleinunternehmerregelung findest Du hier.
3. Gewerbesteuer
Nachdem wir die beiden wichtigsten Steuerarten hinter uns gelassen haben, kommen wir jetzt noch zur Gewerbesteuer.
Die Gewerbesteuer gibt es nur für Selbstständige bzw. Unternehmer mit Ausnahme von Freiberuflern. Da Du jedoch zu 97 % kein Freiberufler bist, fällt diese Steuer ebenfalls für Dich an.
Eine weitere Ausnahme ist, wenn Du als Einzelunternehmer nicht mehr als 24.500€ im Jahr erwirtschaftest.
Das ist der Freibetrag, bis zu dessen Grenze keine Gewerbesteuer anfällt.
Wenn Du also im Jahr 45.000 € erwirtschaftest, werden davon 24.500 € abgezogen. Der Betrag, von dem die Gewerbesteuer berechnet wird, sind dann 20.500 €.
Aus den 20.500 € werden 3,5 % errechnet, da dieser Prozentsatz der aktuellen gesetzlichen Messzahl entspricht, also ein staatlich festgelegter Wert zur Berechnung der Gewerbesteuer ist.
Die gesetzliche Messzahl ist übrigens unabhängig von der Unternehmensgröße.
In unserem Beispiel ergibt sich daraus ein Steuermessbetrag von 717,50 €. Bisher ist die Berechnung noch recht einfach, doch jetzt wird es etwas komplizierter.
Der Steuermessbetrag wird mit einem von der Gemeinde individuell festgelegten Hebelsatz multipliziert, der meistens zwischen 200 und 500 % liegt.
Wenn wir jetzt einfach mal mit dem Hebelsatz von Berlin rechnen, der seit Ende der 90er Jahre 410 % beträgt, würden 2941,75 € Gewerbesteuer fällig.
Die Gewerbesteuer richtig absetzen
Noch bis 2008, konnten Selbstständige die Gewerbesteuer übrigens als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, doch das geht mittlerweile nicht mehr.
Für Einzelunternehmer gibt es jedoch eine interessante Sonderregelung:
Du kannst die Gewerbesteuer zwar nicht mehr als Betriebsausgabe absetzen, aber dafür kannst Du sie Dir auf Deine Einkommenssteuerabrechnung anrechnen lassen.
Um die erhöhte Steuerbelastung für Unternehmer durch den Wegfall der Betriebsausgabenregelung auszugleichen, wurde der Faktor mit dem Du die Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer anrechnen kannst, von 1,8 auf 3,8 erhöht. Verantwortlich ist dafür § 35 des Einkommensteuergesetzes.
Wie die Anrechnung im Detail funktioniert, erfährst Du in diesem Artikel. Die Möglichkeit zur Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuerabrechnung, funktioniert aber nur, solange Du keine juristische Person bist, also zum Beispiel eine GmbH hast.
Hier sind Einzelunternehmer also klar im Vorteil.
Ein äußerst hilfreiches Video, in dem die Gewerbesteuer erklärt wird, findest Du auf YouTube.
Lege also bei etwas höheren Einnahmen auch etwas Geld für die Gewerbesteuer zurück. 😉
Steuertipps für Selbstständige
Es gibt einige Dinge, die Dir den Umgang mit dem Finanzamt und dem Thema Steuern spürbar erleichtern können.
Deshalb möchte ich zum Abschluss dieses Beitrags noch auf folgende 3 Punkte eingehen:
- Rechnungen richtig schreiben
- Rechnungen als Amazon-Partner
- Lohnt sich ein Steuerberater?
Rechnungen richtig schreiben
Eine Rechnung richtig zu schreiben, ist gar nicht so einfach, da es einiges gibt, was unbedingt auf eine Rechnung gehört, weil sie ansonsten nicht rechtsgültig ist.
Hierzu gibt es schon viele gute Artikel, wie zum Beispiel diesen hier, weshalb ich jetzt nicht näher darauf eingehe.
Tipp: Sei nicht nur bei eigenen Rechnungen aufmerksam. Wenn Du die Vorsteuer geltend machen möchtest, müssen auch die Rechnungen, die Du bekommst, einwandfrei sein. Kontrolliere deshalb immer genau, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Rechnungen als Amazon-Partner
Als Amazon-Partner gibt es bei der Besteuerung ein paar Besonderheiten. Wenn Du bereits Einnahmen aus dem Partnernet erhältst, wirst Du wissen, dass Dir lediglich Deine Werbekostenerstattung überwiesen werden.
Dafür musst Du keine Rechnung schreiben und auch sonst nichts machen.
Außer natürlich eine profitable Amazon-Nische besetzen. 😉
Das Problem an der fehlenden Rechnung ist, dass die Auszahlung damit nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Du musst deshalb eine „Scheinrechnung“ erstellen, also eine Rechnung an Amazon, die Du aber nicht abschickst.
Sie ist nur für Deine Unterlagen bestimmt, um zu belegen, weshalb Du von Amazon Geld bekommst.
Dies ist deshalb erforderlich, weil gerade, wenn es um Affiliate-Einnahmen aus Partnerprogrammen geht, viele Finanzämter und Gemeinden nicht einmal ansatzweise verstehen, weshalb Dir Amazon oder ein anderes Unternehmen auf einmal Geld überweist.
Es gibt jedoch speziell bei Amazon noch eine weitere Besonderheit, die ich zuvor schon erwähnt habe. Da sich der Sitz von Amazon in Luxemburg befindet, musst Du keine Umsatzsteuer zahlen. Das liegt am sogenannten Reverse-Charge-Verfahren.
Ausgefüllte Gewerbe-Anmeldung
Das Reverse-Charge-Verfahren
Beim Reverse-Charge-Verfahren geht es vereinfacht ausgedrückt darum, dass in gewissen Sonderfällen nicht der Unternehmer, der die Leistung erbracht hat (also Du), sondern das Unternehmen, für das die Leistung erbracht wurde (in diesem Fall Amazon), die Umsatzsteuer zahlen muss.
Laut dem EU-Umsatzsteuergesetz von 2006 unterliegt die Besteuerung von Marketingservices der Umsatzsteuer des Landes, in dem sie erbracht wurde. Deshalb versteuert Amazon die Werbekostenerstattung bereits in Luxemburg und überweist Dir den Betrag in netto.
Was bedeutet das nun?
Als Amazon-Partner schreibst Du eine Rechnung an Amazon für Deine Unterlagen, in der Du die Werbekostenerstattung als Rechnungsbetrag aufführst. Allerdings ohne Umsatzsteuer. Damit dem Finanzamt klar ist, worum es geht, solltest Du noch einen kurzen Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren hinzufügen.
Lohnt sich ein Steuerberater?
Das kommt ganz darauf an.
Für Deine erste Nischenseite? Eher nein. Ein Steuerberater kostet ein Honorar, das unabhängig vom Umsatz ist. Wenn Du also mit Deiner ersten Nischenseite 400 € im Monat verdienst, aber 60 € monatlich für einen Steuerberater bezahlst, ist das einfach ein Riesenposten. Solltest Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, würde ich Dir von einem Steuerberater auf jeden Fall abraten, weil die Buchhaltung extrem einfach ist und auch ohne Fachkenntnisse erledigt werden kann.
Mit zunehmenden Einnahmen wird das Steuerthema jedoch immer komplexer, denn dann willst Du vielleicht irgendwann auch mal einen PKW für Deinen Betrieb anschaffen oder auch mal einen Mitarbeiter einstellen, und dann fängt es an, richtig kompliziert zu werden.
Du solltest zwar durch diesen Beitrag einen guten Überblick erhalten haben, aber irgendwann ist ein Steuerberater durchaus empfehlenswert. Achte aber darauf, Dir einen Steuerberater zu suchen, der versteht, was Du machst.
Wie findet man einen passenden Steuerberater?
Internetmarketing ist noch immer etwas sehr Spezielles, und nur wenige Steuerberater haben schon Erfahrungen mit Mandanten, die über das Internet Geld verdienen.
Idealerweise kennt sich Dein Steuerberater jedoch genau damit aus. Denn bei Herzproblemen konsultierst Du ja auch lieber einen Kardiologen als einen Allgemeinmediziner. Nun ist das Thema Steuern natürlich weitaus weniger dramatisch, doch durch Fehler oder mangelnde Expertise, werden möglicherweise einige steuersparenden Möglichkeiten nicht ausgenutzt, was Dich am Ende des Jahres Geld kosten kann. (Kompliziert wird es wie weiter oben schon gesagt vor allem wenn Dein Geschäft Fahrt aufnimmt und Mitarbeiter, Büro, PKW, Dienstreisen etc. hinzukommen).
Deshalb empfiehlt es sich, verschiedene Steuerberater bei Dir im Umkreis aufzusuchen und vorab nach Erfahrungen in diesem Bereich zu fragen. Solltest Du jemanden in Deiner Gegend kennen, der ebenfalls im Internet-Marketing-Bereich aktiv ist, kannst Du ihn ja mal fragen, ob er Dir jemanden empfehlen kann.
Theoretisch kannst Du Dich auch für jemanden entscheiden, mit dem Du nur über Internet & Telefon in Kontakt stehst. Wenn Du beispielsweise immer wieder längere Zeiten unterwegs bist und eh nicht persönlich bei Deinem Steuerberater vorbei schauen kannst, ist es egal ob dieser bei Dir im heimischen Umkreis, oder 1000 Kilometer weit weg ist.
Sollte letzteres eine Option für Dich sein, kannst Du Dich mal auf Facebook in den einschlägigen Gruppen nach Empfehlungen umhören. Immer wieder fällt beispielsweise der Name Thomas Matisheck.
Ich kenne Thomas nicht persönlich und kann Dir deshalb auch nicht pauschal sagen, ob er Dir in Deiner Angelegenheit weiterhelfen kann, aber fragen kannst Du ihn ja mal 😉
Was kostet mich ein Steuerberater?
Eigentlich, sind die Kosten für einen Steuerberater recht einfach nachzuvollziehen. Denn es gibt eine offizielle Gebührenverordnung, nach derer abgerechnet wird.
Doch als Außenstehender kann man natürlich daraus schwer abschätzen, was die Beratung und Dienstleistung einen am Ende kosten wird. Hierzu empfehle ich Dir Deinen Steuerberater einfach zu Anfang des Mandats nach einem groben Orientierungswert zu fragen. Ganz allgemein, kannst Du ungefähr mit 75-150€ im Monat rechnen.
Diese Zahl kann aber natürlich abweichen,- versteife Dich deshalb am besten nicht allzu sehr darauf 😉
Weitere Tipps
Egal, ob Du Dich letztendlich für einen Steuerberater entscheidest oder nicht, Du solltest Dir einmal ein Wochenende Zeit nehmen, um Dich intensiv mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen. Es ist enorm hilfreich, wenn Du selbst ein wenig Bescheid weißt und somit auch gegebenenfalls die Leistung des Steuerberaters besser einschätzen kannst.
Hierfür empfehle ich Dir das Buch Konz: 1000 ganz legale Steuertricks.
Das Buch hat ca. 800 Seiten, die man im Normalfall sicher nicht an einem Stück liest, doch die wichtigsten Punkte kann man durchaus an einem Wochenende durcharbeiten. Das Buch ist in einer einfachen Sprache geschrieben, man hat also kein Problem damit zu verstehen, was einem da eigentlich vermittelt werden soll.
Neben diesem Buch kann ich Dir nur zu einer ordentlichen Buchhaltung raten. Hebe von Tag 1 an jede Rechnung, jeden Kassenzettel, jeden Brief vom Finanzamt auf.
Selbst wenn Du nur ein paar wenige oder nur eine einzige Nischenseite hast, erreichst Du durch verschiedene Ordner eine perfekte Übersichtlichkeit.
Zu Anfang hatte ich persönlich insgesamt fünf Ordner, und zwar jeweils für die Bereiche:
- Geschäftskonto
- Finanzamt
- Steuerberater
- Rechnungen
- IHK
So kannst Du wichtige Unterlagen ohne Probleme wiederfinden und bringst außerdem noch Ordnung auf Deinen Schreibtisch. 😉
Für Deinen Erfolg im Internet
Sebastian
Daniel Gaiswinkler sagt:
Super Artikel Sebastian!
Genau das Thema brannte mir auch schon im Kopf, es sorgt bei vielen Anfängern echt für Unklarheiten. Wirklich sehr ausführlich und toll geschrieben, werde ich auf jeden Fall weiter empfehlen. Ganz wie von dir gewohnt.
Danke dafür!
Sebastian Czypionka sagt:
Danke Dir für Dein Feedback Daniel!
Michel sagt:
Mal wieder ein Super Artikel. Dan hat man alle wichtigen Informationen für einen Start auf einen Blick. Super Arbeit.
Chris sagt:
Weil du einen Ordner IHK hast… Ab wann muss man denn IHK-Mitglied werden? Ich habe ehrlich gesagt noch nie was von der IHK bekommen.
Sebastian Czypionka sagt:
Ganz objektiv geantwortet: Du wirst automatisch IHK-Mitglied und bekommst dazu Post. Bei der Gewerbeanmeldung wird die IHK automatisch benachrichtigt und lässt in den Folgemonaten von sich hören. Ein Beitrag ist deshalb auch hierfür verpflichtend, abhängig vom Umsatz Deiner Unternehmung.
Thomas sagt:
Hey Sebastian,
das ist ein richtig guter Artikel für Einsteiger ins Online-Business. Das schreibe ich nicht einfach nur so, das meine ich wirklich.
Ich hätte zu meinem Beginn für so einen Artikel getötet. Musste mir alles selbst zusammensuchen und hab noch dazu Bücher gelesen.
Ansonsten decken sich alle Informationen mit meinem Wissensstand. Das A und O ist das Zurücklegen des Geldes fürs Finanzamt, was viele Menschen einfach nicht beachten möchten.
Schöne Grüße,
Thomas
Lukas sagt:
Toller Artikel auf sowas hab ich gewartet! Das Thema Steuern & Gewerbe schreckt ziemlich viele ab und es ist toll, dass du ein bisschen Licht ins Dunkle bringst.
LG
Adrian Anger sagt:
Wow, mal wieder ein sehr ausführlich aufbereiteter Artikel von Dir!
Vor ein paar Jahren habe ich konkret nach so einer Anleitung gesucht. Eine Frage fällt mir noch ein:
Wie verhält es sich, wenn ich z.B. bei einem Partnerprogramm ein offenes Guthaben von 500 Euro habe? Angenommen das wurde 2016 generiert und ich lasse es mir 2017 auszahlen. In welches Jahr fallen dann die Einnahmen?
Vielen dank und liebe Grüße
Adrian
David sagt:
Hey Adrian,
normalerweise sollte es ins Jahr 2017 fallen, weil es ja bei dir noch nicht eingegangen ist ;)! Wenn man Auszahlungen der Netzwerke steuern kann, macht es zum Ende des Jahres sehr Sinn, diese erst im nächstem Jahr auszubezahlen.
Michael sagt:
Hallo Sebastian,
klasse Artikel – aber ein einziger kleiner Denkfehler 🙂
„Auf der anderen Seite bekommst Du auch die von Dir auf Ausgaben gezahlte Umsatzsteuer wieder zurück. Wenn Du etwas für Dein Unternehmen im Wert von 1000 € kaufst, sind im Kaufpreis ja bereits 190 € Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer, abgekürzt MwSt. genannt) des Händlers enthalten.
Und genau diese 190 € werden Dir in den Folgemonaten vom Finanzamt zurückerstattet. Faktisch zahlst Du also als Unternehmer nur 810 €, das heißt nur den Nettopreis.“
Wenn ich als Unternehmer für 1.000 € etwas kaufe, sind 160 € Umsatzsteuer enthalten, die ich zurückbekomme (1.000 € / 1,19).
Wenn ich 190 € zurückbekommen möchte, muss ich etwas für 1.190 € erwerben.
Viele Grüße
Michael
Sebastian Czypionka sagt:
Du hast Recht, Michael. Vielen dank für den Hinweis. Ist nun korrigiert.
Andi sagt:
Hammer Sebastian,
das ist wirklich ein Thema wo ich sogar bereit wäre zu bezahlen 😉
Es gibt viele Dinge die im „Marketing“ Markt nicht so ganz sichtig sind.
Vielen Dank für den Einblick
Volker sagt:
Hallo Sebastian,
schöner Artikel, der mir in der Vergangenheit auch sehr gut gefallen hätte.☺
Mich würde noch interessieren wie Du mit Überweisungen von Clickbank o.ä. umgehst? Die sitzen ja in den USA.
Ausserdem würde ich noch gerne erfahren, wie Du Rechnungen ins Ausland behandelst. Besonders bei Hostinggebühren (aus USA) entsprechen die Rechnungen meistens nicht den gesetzlichen Vorgaben. Wie sieht es da mit der USt aus?
Viele Fragen, aber vìelleicht hast Du ja ein paar Antworten.
Vielen Dank und schöne Grüsse aus Schwelm
Volker
Sebastian Czypionka sagt:
Clickbank behandele ich genauso wie Amazon – eigene Rechnung für die Gutschrift/Provision schreiben.
Andere Rechnungen aus dem Ausland, wie z.B. Webhosting habe ich gerade nicht, aber ich habe andere Online-Tools – da sind die Rechnung aber recht ordentlich und diese benutze ich als Beleg, gab bislang noch keine Probleme damit.
Andreas Wiese sagt:
Hallo Sebastian,
Steuern ein spannendes Thema ;-).
Fakt ist, jeder Unternehmer oder Gewerbetreibende muss sich wirklich mit dem Thema befassen.
Dadurch kann man unter Umständen eine Menge Geld sparen und auch nicht jedes Steuerbüro berät gut auf „nicht gestellte“ Fragen, die aber nur dann auftauchen, wenn man selbst etwas in Erfahrung bringt.
Danke toller werthaltiger Artikel…die Rechnungsvorlage auch unbedingt downloaden.
PS: die Gewerbesteuer kann man Teils durch die Einkommensteuererklärung geltend machen und sich dadurch das Geld wieder holen
Sebastian sagt:
Hallo Sebastian,
Tipp Topp Artikel, hat mich gerade nochmal bekräftigt endlich Ordnung in meine Papiere zu bringen, da kommt der Tipp mit den Ordner gelegen.
Was ich noch anmerken möchte für unerfahrene. Solang eine einfache EÜR gemacht werden muss, gilt bei Zahlungseingang- sowie Ausgang das Zu- und Ablussprinzip. Buchungen werden erst relevant, wenn Geld auf dem Konto landet oder abgeht – das ist dann auch für die EÜR der Buchungstag. 🙂
Sebastian Czypionka sagt:
Guter Hinweis Sebastian, Danke!
Torsten Kroeger sagt:
Das ist Timing!
Gut und übersichtlich beschrieben, Sebastian. Die wesentlichen steuerlichen Bestandteile kommen genau zur rechten Zeit. Jetzt wird der Extrakt von Deinem Post sofort als elementarer Musaikstein in mein Unternehmenskonzept mit eingebracht
Besten Dank!
Florian sagt:
Hi Sebastian,
sehr aufschlussreicher Artikel. Wirklich sehr ausführlich erklärt alles. Ich kann nur jedem empfehlen, der es etwas ernster meint, einen Steuerberater aufzusuchen.
Ab einer bestimmten Größe muss man an zu viel denken. Das behindert dich in deiner Kreativität und du kannst dich nicht mehr voll auf das konzentrieren, was eigentlich Geld bringt….
Grüße
Florian
Mahmut sagt:
Hallo Sebastian,
Super informatives Artikel. Ich habe mich für den Download Rechnungsvorlage-Amazon eingetragen (2 mal) habe aber keine Bestätigungsmail erhalten 🙁
VG,
Mahmut
Sebastian Czypionka sagt:
Müsste an Deiner Mail-Adresse liegen oder die Mail ist im SPAM-Ordner gelandet. Haben sich etwa 100 Leute gestern die Vorlage runtergeladen und es gab keine Beschwerden 😉
Schick mir ne kurze Mail an info@bonek.de mit welcher Mail-Adresse Du Dich eingetragen hast, dann überprüfe ich das für Dich.
Ben sagt:
Hat Clickbank auch das reverse charge Verfahren?
Sebastian Czypionka sagt:
Nach meinem Kenntnissstand verhält es sich bei Clickbank ähnlich wie bei Amazon. Sie führen die Umsatzsteuer ab und überweisen Dir nur den Netto-Betrag ohne MwSt.
Die Informationen von Clickbank.Com sind hier jedoch etwas schwammig, weshalb Du im Zweifelsfall das noch einmal selbst prüfen/hinterfragen solltest.
Konrad sagt:
Hallo Sebastian,
ganz Großes Lob für diese sehr verständliche Ausarbeitung zum Thema Steuern auf Deutschem Boden!
Ich vermisse noch die sehr aktuellenThemen wie z.B. „MAP“ oder „Getmayads“, wie sieht es da mit der steuerlichen Seite in Deutschland aus?
http://www.5x5map.de/go/
https://getmyads.com/de/
Da Online-Marketing angeblich von jedem Ort der Welt aus betrieben werden kann, stellt sich natürlich die Frage, ob es in manchen Fällen nicht sinnvoller ist, den Wohnsitz in angenehmerere steuerliche Gefilde zu verlagern, wo im Ausland generierte Einkünfte nicht versteuert werden müßen!
Zum Beispiel nach Zypern und mit einer Zypern-LTD-Lösung!
Vielleicht können Sie zu dieser sehr interessanten Alternative einen ähnlichen Report zur Verfügung stellen?
Beste Grüße
Konrad
Sebastian Czypionka sagt:
Danke für Dein Feedback Konrad. MAP und Getmyads ist für mich nicht interessant, habe mich damit auch nicht beschäftigt und möchte ich auch nicht.
Die Idee mit dem Sitz im Ausland ist nicht schlecht und auch nicht neu. Einige machen es ja auch so, für mich ist das aus anderen Gründen derzeit jedoch keine Option und ich kenne mich in dem Bereich auch nicht aus, weshalb ich darauf auch nicht eingehen kann und auch keinen Report o.Ä. dazu schreiben kann.
Manny sagt:
Ich nehme an, bei den genannten Seiten handelt es sich um Schneeballsysteme? Es würde bestimmt einigen Leuten Zeit ersparen, wenn man das direkt beim Namen nennt.
Maurice sagt:
Ja das sind – egal wie die ‚investierten‘ Marketer argumentieren – astreine Schneeballsysteme/Ponzis. Wenn es die genannten Plattformen noch gibt, rate ich jedem dazu die Finger davon zu lassen.
Dominic sagt:
Vielen Dank für dle Tipps :)!!
Eine Frage noch (Vll. hab ich es auch in den Kommentaren überlesen): kann man als Kleinunternehmer auch Rechnung von Restaurantbesuchen (es kann sich ja um ein Geschäftsessen handeln) oder auch Tankquittungen (Vll. fahre ich für meine Seite ja zu einem Kunden/Unternehmeb etc.) einreichen?
Gruß
Sebastian Czypionka sagt:
Ja, in der Regel schon. Die Kosten dafür kann man als Betriebsausgabe geltend machen. Jedoch bekommst Du hier die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer nicht zurück erstattet/verrechnet.
Bianca sagt:
Auf den Restaurantbelegen müssen alle Teilnehmer und der Grund des Essens vermerkt sein. Tankquittung nur, wenn du den Pkw ausschließlich beruflich nutzt – dann auch alle anderen Kfz-Kosten. Wenn du auch privat fährst, Fahrtenbuch führen und die gefahrenen km über km-Pauschale abrechnen.
Anette Schreiber sagt:
Hallo Sebastian,
super informativer Artikel – super up-to-date, echt toll!
Wenn Du oder jemand anderes, der meinen Kommentar liest, einen guten Leitfaden/Steuerberater für das Gewerbe Online Marketing national und international hat, wäre ich für Info sehr sehr dankbar. Mini Online Shop, EU, weltweit etc, mir wird echt schwindlig dabei.
Chapeau für Deine Arbeit hier!!! Beste Grüße
Thomas sagt:
Glückwunsch. Schon mal ein sauber geschriebener Artikel zu den Steuern. Finde aber, dass die Kleinunternehmerregelung nur Nepp ist. Die scheinbare Einfachheit, kann aber auch den Geldfluss, gerade am Anfang, empfindlich stören. Wenn man startet, hat man Ausgaben und bekanntlicher Weise sind diese oft höher als die Einnahmen. Wer da richtig plant und sowieso Geld aus dem privaten Bereich vorschießen muss, ist ohne diese Regelung besser dran. Wer gerade 0 Euro einnimmt, weil die Provisionen später erst fließen, hat trotzdem Anspruch auf die gezahlte Vorsteuer. Ich habe in neue Computer- und Fototechnik investiert und jeden Monat meine 19% gezahlte Mehrwertsteuer zurück erhalten. Erst wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen beginnt man Umsatzsteuer an Finanzamt zu zahlen. Erwirtschaftet man aber nur Amazon Einnahmen, muss man, wie du schön beschrieben hast, keine USt. ans FA zahlen, weil man einen Nettobetrag erhält. Also bekommt man weiterhin seine komplette Vorsteuer erstattet.
Kleine Ergänzung zur Einkommenssteuer. Wer natürlich schon Einnahmen aus einer Anstellung erhält für den wirkt der Freibetrag von 8000 noch was kaum noch. Hier muss der derjenige seinen Gewinn auf seinen erhaltenen Lohn aufschlagen und zahlt dann den entsprechenden Prozentsatz der Einkommensstseuer für sein gewerbliches Nebeneinkommen. Dann können z.B. auch 1600 € Gewinn bis zum Maximalsatz besteuert werden.
Ansonsten weiter solche spannenden Artikel.
Sebastian Czypionka sagt:
Gute Hinweise, Thomas. Vielen Dank dafür!
Volker sagt:
Hallo,
vielleicht noch zur Ergänzung. Damit man keine USt auf Amazon Rechnungen zahlen muss, benötigt man noch eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Die wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben.
Ausserdem muss regelmässig (z.B. 1 x im Quartal) eine Meldung (über Elster) über die Einnahmen von Amazon, Google etc., an das Bundeszentralamt geschickt werden.
Nennt sich „Zusammenfassende Meldung“ oder so. ☺
Florian sagt:
Mal wieder ein klasse Artikel der es auf „deutsch“ erklärt 🙂
Einzigster Verbesserungsvorschlag:
Ergänze vlt. die Steuerpassagen wie es sich verhält wenn man nebenbei als Kleinunternehmer tätig ist neben einem „Hauptjob“ wie es sich dann mit den Steuergrenzen verhält und wo man aufpassen muss.
Dennis sagt:
Herzlichen Dank für diese tolle und recht einfach formulierte Übersicht. Dazu bin ich auch beruhigt, dass das meiste davon schon erledigt ist. Werde deinen Beitrag gerne weiterempfehlen…
Sebastian Czypionka sagt:
Danke!
Phil sagt:
Hallo Sebastian,
also wenn Jemand weiß, wie man Mehrwert für seine Leser liefert, dann bist du das! Ich hatte so viele Offene Fragen zum Thema Steuern als Online-Marketer, da mir einfach eine gewisse Grundkenntnis fehlte. Dein Artikel klärt echt alle grundlegenden Fragen zu diesem Thema.
Wirklich Hut ab für deinen Content!
Matthias sagt:
Hallo Sebastian,
Klasse Artikel und gut strukturiert. Auch eine gute Idee mit der Rechnungsvorlage als Leadmagnet für das Newsletter Abonnement. Da werde ich mich gleich noch eintragen und mir anschauen, wie du die Vorlage gestaltet hast.
Ich speichere meine Unterlagen in der Cloud. Das hilft mir bei der Strukturierung und PDFs und Scans verbrauchen nur sehr wenig Speicherplatz. Außerdem geht damit nichts verloren.
Ich selbst hatte früher kaum Ahnung von solchen Themen. Seitdem ich Industriekaufmann bin, habe ich viel mehr Durchblick zu diesem Thema. Die Buchhaltung macht vielen keinen Spaß und darum kracht es bei manchen früher oder später, weil sie sich nie richtig damit beschäftigt haben.
Was noch ganz wichtig ist für Kleinunternehmer:
Die Preise unbedingt inklusive MwSt. kalkulieren, auch wenn keine anfällt – und die Mehreinnahmen zurücklegen. Kommt man nämlich innerhalb des Jahres über die 17.500 Euro Umsatz, muss man die MwSt. nachträglich abführen. Ein böses Erwachen für so manchen Kleinunternehmer.
Mach weiter so mit deiner Arbeit auf Bonek! Du machst einen tollen Job. Ich erstelle selbst Content und weiß, wie viel Arbeit da drinsteckt.
Viele Grüße, Matthias
Karsten sagt:
Hallo Sebastian,
einmal mehr danke für diesen ausführlichen Artikel. Das Finanzamt hat mich letzte Woche daran erinnert, dass ich die Steuer noch machen muss, dein Artikel passt also perfekt. Danke.
Schmitt sagt:
Hey Sebastian,
danke auch für diesen grandiosen Beitrag. Leider habe ich deinen Blog erst vor kurzem entdeckt (aber noch rechtzeitig zu deiner bonekMAS. 😉 )
Das mit dem zweiten Konto klingt logisch auch wenn ich mich noch immer gegen ein „Geschäftskonto“ gesträubt habe, vor allem wegen den Kontoführungsgebühren die immer größere Kreise ziehen. Als Student (ohne BaFög) muss ich doch an jedem Ende schauen wo noch Sparpotential ist.
Vielen Dank auch für deine Vorlage. Diese kann ich sehr gut gebrauchen. Dass ich eine „Scheinrechnung“ nur fürs Finanzamt schreiben muss war mir auch neu.
Schönen Gruß,
Schmitt
Sonja sagt:
Ich bin gerade dabei meine Buchhaltung zu organisieren, da kam Dein Artikel gerade wie gerufen! Die Rechnungsvorlagen für Amazon sind super, vielen Dank dafür. Kann man die auch für Google verwenden (entsprechend geändert natürlich)?
LG Sonja
Sebastian Czypionka sagt:
Danke für Dein Feedback – ja, die kann man auch für Google verwenden 😉
Reinhard Zinburg sagt:
Hallo Sebastian,
nur um Gewissheit zu haben, wenn ich bei Online-Geschäften Provisionen beziehe,
muss ich dann die Beträge, die auf meinem eWallet erscheinen versteuern, oder „nur“ diejenigen, die ich mir auf mein Konto transferiere, insbesondere, wenn das eWallet zu einer ausländischen Platform gehört.
Liebe Grüße
Reihard
Sebastian Czypionka sagt:
Gute Frage, die ich Dir nicht eindeutig beantworten kann – in diesem Fall also bitte den Steuerberater fragen.
Matthias sagt:
Stehe kurz vor der ersten Gewerbeanmeldung und hatte sehr viele Bedenken.
Danke für die viele Inputs und du hast mir definitiv die Angst genommen.
Gruß
Sebastian Czypionka sagt:
Klasse! Danke Dir für Dein Feedback Matthias und es freut mich, dass ich Dir weiterhelfen konnte.
Daniel Rosenstein sagt:
Hallo,
Ich hätte da eine entscheidende Frage an Dich. Ich arbeite mit völlig anderen und unterschiedlichen Partnerprogrammen zusammen, welche in Deutschland teilweise nichtmal bekannt sind. In diesen Partnerprogrammen sind viele unterschiedliche Firmen enthalten, dessen Produkte ich bewerbe. Wie muss ich nun in dieser Hinsicht verfahren, wenn ich mich rechtlich absichern möchte?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
Moritz Moeller sagt:
Hallo Daniel,
ich kann Dir ohne die Portale zu kennen, leider nur einen pauschalen Ratschlag geben. Grundsätzlich funktioniert die Besteuerung hierbei genauso wie bei anderen ausländischen Aff-Programmen. Wenn Du Dich rechtlich zu 100% absichern möchtest, solltest Du allerdings einmal einen Steuerberater nachfragen. Denn der kann Dir dann eine verbindliche Antwort geben 😉
Reinhard Zinburg sagt:
Für mich stellt sich das so dar. Solange das Geld noch bei der Firma liegt, die das Partnerprogramm verwaltet, z. B. Digistore24, solange ist es noch nicht in meinem Besitz. Erst, wenn ich das Geld abrufe und es auf mein Konto (privat oder Geschäft) eingeht, handelt es sich für mich um zu versteuerndes Einkommen.
Flocke sagt:
Hallo Sebastian, vielen Dank für die Zusammenfassung. Selbst nach zwei Jahren in der „Neben-Selbständigkeit“ lohnt es, sich die Dinge immer wieder vor Augen zu führen. Für den Einstieg ist es allemal gut für eine Orientierung. Ich glaube aber auch, dass viele das Thema einem Steuerberater (zumindest am Anfang) übergeben sollte. Schnell kann man sich im Behörden-1×1 verzetteln, mit unangenehmen Folgen.
Moritz Moeller sagt:
Hallo Flocke,
solange man „nur“ nebenberuflich selbstständig ist, lohnt sich ein Steuerberater meiner Meinung nach nicht. Erst wenn man das ganze hauptberuflich macht, kann ein Steuerberater lohnenswert sein.
Patrick sagt:
1A Artikel vielen Dank!
Wie erstellst du eigentlich deine Blogbilder? 🙂
LG Patrick
Moritz Moeller sagt:
Danke für Dein positive Feedback.
Die Beitragsbilder entstehen mit Canva 😉
Maurice sagt:
Vielen Dank Sebastian für den hilfreichen Artikel. Dieses Thema habe ich aufgeschoben so lange es geht, aber so langsam muss es dann doch angegangen werden.
Das ist die unangenehme „Kehrseite“ wenn man mit bonekMAS an den Start geht 😉
Felix sagt:
Super Artikel!
Mich würde noch ein Hinweis zur persönlichen Steuererklärung interessieren: Sprich wo man die Einnahmen des Gewerbes in der eigenen Steuererklärung angibt und was es ggf. für Tricks dabei gibt.
Stefan sagt:
Super Beitrag, hat mir hinsichtlich des reserve Charge Verfahren geholfen. Falls du deinen Artikel für Neulinge erweitern möchtest, könntest du noch bei der Gewerbesteuer in Zwei Sätzen ein bisschen Backgroundwissen hinzufügen (sowie Du es bei der Umsatzsteuer getan hast).
Hintergrund der Gewerbesteuer war, dass überall wo ein Gewerbe entsteht Infrastruktur abgenutzt wird, diese Kosten sollen dadurch getragen werden. Nun müssen Freiberufler wie bspw. Ärzte keinen Gewerbesteuer zahlen, obwohl Ihre Patienten natürlich ganz klar zu einer Abnutzung der Infrastruktur beitragen. Klingt unfair, ist es wohl auch. Deswegen wird auch immer wieder in der Politik darüber diskutiert diese Gewerbesteuer abzuschaffen.
Ich mag Deine Beiträge und auch die Newsletter, kann sie nur jedem empfehlen!
Viele Grüße
Stefan
Moritz Moeller sagt:
Hallo Stefan,
vielen Dank für Dein positives Feedback und den Hinweis zur Gewerbesteuer.
VG Moritz
Marco Marino sagt:
Hallo und vielen Dank für die Informationen. Ich bin im Affiliate tätig und will/muss ein Gewerbe anmelden. Hierzu benötige ich natürlich auch einen Steuerberater, der in dem Thema drin ist. Kannst Du mir einen Tipp geben für einen Steuerberater im Großraum Stuttgart.
Vielen Dank und Grüße
Marco
Sebastian Czypionka sagt:
Leider nein – einfach mal die IHK fragen oder googlen und mit mehreren sprechen.
Tina sagt:
Hallo, sehr schöner und verständlicher Artikel!
Wissen Sie zufällig auch wie es sich mit Zahlungen von Amazon aus den USA verhält? Z.B. für Amazon Partner oder Amazon Video Direkt? Recht es hier auch eine Rechnung für die eigenen Unterlagen zu erstellen? Und welche Beronderheiten gibt es bei den USA?
Marius sagt:
Hi Tina,
Hast du diesbezüglich etwas herausbekommen?
Auch mir brennt die Frage unter den Nägeln und ich wäre für Hilfe sehr dankbar!!!
Viele Grüße,
Marius
Kevin Krause sagt:
Hallo Sebastian ich habe deinen „Steuer“ Artikel mehrmals durchgelesen und eine Frage ist bei mir noch offen und wurde auch im Kommentar-Bereich nicht beantwortet 😛
Also ich kann ja nebenberuflich und unabhängig von meinem Hauptberuflichen-Einkommen, als Kleinunternehmer max 17.500€ zusätzlich einnehmen.
Dann mache ich am Ende des Jahres eine Einnahmen-Ausgaben Gegenüberstellung.(In Excel zB.) Und muss ich meinen Gewinn dann noch zusätzlich in meiner Einkommenssteuererklärung angeben? Sprich mein Gewinn wird dann einfach auf mein Haupteinkommen aufgerechnet? Und das mit der Umsatzsteuer kann ich mir ja komplett schenken in diesem Fall.
Ich hab mir schon ne Menge Info’s dazu besorgt aber kann sie nicht in den richtigen Zusammenhang bringen.
Vllt kannst du mir ja nochmal auf die Sprünge helfen oder es gibt noch einen guten Artikel den du empfehlen kannst 😉
Sebastian Czypionka sagt:
Das ist hier kein steuerlicher Rat, auf den Du Dich verlassen kannst, aber ich meine, dass Du den Gewinn auch als Kleinunternehmer bei Deiner privaten Einkommenssteuererklärung mit angeben musst. Wie dieser nun versteuert wird, hängt von deinem Haupteinkommen und einigen anderen Dingen ab.
Gaby sagt:
Super Artikel, für Anfänger sehr hilfreich und toll beschrieben.
Vielen Dank für´s einstellen.
Schöne Grüsse
Gaby
Felix sagt:
Gilt das Reverse-Charge Verfahren auch für Google Adsense?
Moritz Moeller sagt:
Hallo Felix,
ja genau, für Google Adsense gilt ebenfalls das Reverse-Charge-Verfahren.
VG Moritz
Nicole sagt:
Hallo Sebastian,
super, vielen Dank! Alles übersichtlich und klar formuliert zusammengefasst. Das hilft mir sehr und ich muss es mir nicht von 100 verschiedenen Seiten zusammensuchen.
Top! Weiter so!
lg
nicole
Yamane sagt:
Super erklärt danke danke
David sagt:
(Problem: Abgabe der Zusammenfassenden Meldung über Elster nicht möglich, da Clickbank keine UStIdNr. hat, sondern nur eine NETPID)
Hallo Sebastian,
Zunächst, danke für den tollen Artikel und die Reverse-Charge-Templates, ich benutze sie!
Ich hoffe du kannst mir hier weiterhelfen. Ich muss ab dem Jahr 2016 nun auch die zusammenfassende Meldung vierteljährlich machen. Über Elster. (Ich mache keine Vorsteuer..)
Das Problem. Bei Amazon und Google müsste alles glatt laufen – da hat man ja eine Steuer Identifikationsnummer, doch bei Clickbank gibt es ein Problem: Da CB ausschließlich elektronische Produkte distribuiert und den Hauptsitz in Amerika hat, nimmt es am „VAT on eServices“ Programm in der EU teil.
Das bedeutet, dass Clickbank lediglich eine NETPID, also eine Registrierungsnr., die mit „EU“ beginnt (EU826000301), besitzt, aber keine UStIdNr. Diese UStIdNr wird jedoch für eine zusammenfassende Meldung benötigt bei Elster. Wenn ich die Nummer EU826000301 bei Elster eingebe, wird ein Fehler angezeigt.
Ich habe nun mit dem BzSt-Amt gesprochen und mir wurde gesagt, ich soll beim Finanzamt fragen.
Die Finanzamt-Angestellte wusste hier nicht weiter und sagte, dass ich wahrscheinlich die Einnahmen von Clickbank nun doch ganz normal versteuern soll, weil es „ja eine Leistung an CB sei“, die ich bezahlt bekomme. Durch diesen Artikel weiß ich aber, dass da etwas nicht stimmt, und die CB Provisionen nicht von mir bezahlt werden müssen.
Was ist die Lösung hier?
Ich frage mich wie DU das machst mit Clickbank, also wo du was angibst und wie du das konkrete Problem löst, dass man bei Elster keine EUXXXX Nummer eingeben kann.
Wie löst du bzw. dein Steuerberater das Problem?
Super vielen Dank im Voraus und Grüße!
-David
P.S.: hier habe ich ein ähnliches Thema finden können, da wird jedoch nicht wirklich auf die Frage geantwortet WAS nun zu tun ist, wie und wo man nun das Problem löst, dass man bei Elster keine EUXXX Nr. eingeben kann usw. https://www.yourxpert.de/antwort/auszahlungen-eines-vat-on-eservices-unternehmens.b1468.html
Sebastian Czypionka sagt:
Habe bitte Verständnis, dass ich Dir in solchen Spezialfällen nicht individuell weiterhelfen kann. Das erledigt mittlerweile mein Steuerberater und ich habe mich größtenteils aus den Steuersachen rausgezogen. Ich würde Dir auch empfehlen, es über einen Steuerberater zu machen. Im Idealfall kostet dieser nicht mehr, als er für Dich Steuern einsparen kann.
David sagt:
Ich habe gestern nacht 11 Steuerberater in meiner Umgebung per @ angeschrieben und ihnen das Problem kurz geschildert. Mit demjenigen, der am schnellsten und besten eine Rückmeldung gibt wollte ich dann einen Termin vereinbaren.
Doch einer war sogar so nett, dass er mich heute morgen selbst zurückgerufen hat und mir erklärt hat, was hier die Lösung sein müsste. Ganz kostenlos. Wow..
Er sagte – da das Unternehmen Clickbank seinen Sitz in USA hat, gehören die Provisionen gar nicht in die Zusammenfassende Meldung rein!
Das sind natürlich gute Nachrichten, denn ich muss mich jetzt nur noch um Amazon und Adsense in der ZM kümmern.
Letzten Zweifel habe ich anfangs dennoch gehabt – wie kann es denn sein, dass man diese Provisionenumsätze gar nicht meldet beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – die Verkäufe sind ja in Europa stattgefunden… Aber ich habe die Provisionen ja beim Finanzamt gemeldet und hoffe von daher, dass das genug ist und dass das mit dem Charge Back Verfahren auch funktionieren wird.
Greetz!
Sebastian Czypionka sagt:
Danke für die Aufklärung David – meine Vermutung ist aber nach wie vor, dass es hier nicht nur eine Meinung zu gibt 😉
David sagt:
Neuigkeiten von Clickbank zum Thema ZM:
Jutta (ClickBank)
Hallo David,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Wir haben keine Ahnung welche steuerfreie Einnahmen Sie an das Bundeszentralamt abgeben müssen, aber unser Tax-ID Nummer ist nicht nötig, da wir nach dem Sondersystem für Nicht-EU-Unternehmen gesetzt nur direkt mit HMRC handeln. Nur HMRC benutzt diese Nummer um die Steuer die wir erhoben haben an die zuständigen EU-Regierungen abzuführen.
Ihr Steuerberater hat recht.
Best regards,
ClickBank Client Advisor
===
Angelika Keil sagt:
Also ganz großes Lob für diese ausführlichen Erläuterungen. Ich übernehme die Arbeit der Umsatzsteuererklärung für meinen Sohn, da er sich z.Z. nicht noch einmal an eine Steuerkanzlei wenden kann. Da ist er einmal so reingefallen und mußte dafür 1400,- zahlen. Soviel hat er im ersten Jahr überhaupt nicht eingenommen.
Dann war er so verzweifelt, das er sich am liebsten etwas antun wollte. Ich habe zu Ihm gesagt bringe alle Unterlagen zu mir und ich versuche es selbst.
Es ist am Anfang extrem schwierig gewesen für mich.
Ja und nun hat er als Selbständiger Internetverkäufe über Amazon und Ebay und
da komme ich etwas ins stocken und versuche auf diesem Weg im Internet nachzulesen, damit ich etwas Licht ins Dunkel bringe.
Sie waren mir schon eine sehr große Hilfe.
Danke vielmals.
Moritz Moeller sagt:
Hallo Angelika,
da scheint Dein Sohn an eine sehr fragwürdige Kanzlei geraten zu sein…
Schön, dass dieser Beitrag ein wenig zur Aufklärung beitragen konnte.
VG Moritz
Ingo Braun sagt:
Also was du mir anicht Informationen mitgegeben hast ist wirklich perfekt. Ich will mich nebenberuflich selbstständig machen und dein ein mal eins war extrem aufschlussreich!
VielenDank für deine Mühe, das du diese vielen Informationen, so gut und einfach in Worte gefasst hast!
Das hat mich ein großes Stück weiter gebracht.
James sagt:
Mittlerweile wenn ich was brauche, google ich nicht nur z.B „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, sondern gleich „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung + BONEK“!
Einfach genial! Danke für die Seite.
Sebastian Czypionka sagt:
Das mache ich auch 😉
Markus sagt:
Hallo , wie ist das mit Digistore24 und den Steuern. muss ich die Auszahlung die ich von Digistore24 erhalte nochmals versteuern oder ist das mein rein Gewinn oder hat Digistore24 meine Steuern schon bezahlt?
Verstehe das nicht ganz
Danke schon mal , 😉
Sebastian Czypionka sagt:
In der Regel bekommst Du bei DigiStore24, weil es ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist, auf Deine Erlöse noch die MwSt oben drauf und mit ausgezahlt und musst diese dann natürlich je nach steuerlicher Einstufung bei Dir wieder an das Finanzamt abführen. Eventuell gibt es hier auch Sonderregelungen für Kleinunternehmer, aber so wie ich es beschrieben habe, ist es bei mir und eigentlich auch der Normalfall.
Michael sagt:
Hallo,
danke für den tollen Artikel. Eine Frage brennt mir noch unter den Nägeln. Wenn ich bei Clickbank einen Account habe muss ich dann für die Kleinunternehmerregelung etwas besonderes beachten? z. B. Beantragung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder ähnliches?
Oder läuft das genauso ab wie bei Digistore24?
Besten Dank!
Sebastian Czypionka sagt:
Läuft eigentlich genauso wie bei DigiStore24.
Jenny sagt:
Danke für den Artikel.
Ich bin nebenbei Selbstständig und möchte daher auf einen Steuerberater verzichten
Mich interessiert dabei auch noch eines, vielleicht kannst du mir die Frage beantworten.
In welche Anlage muss man die Einnahmen aus dem Amazon und Ebay Partnerprogramm eintragen?
Ist es Anlage G oder Anlage AUS, da der Verdienst ja aus dem Ausland kommt.
Sebastian Czypionka sagt:
Das weiß ich leider nicht – bitte ergooglen oder beim Finanzamt nachfragen.
Kerstin sagt:
Sehr hilfreicher Artikel. Vielen Dank
Teddy sagt:
Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Artikel. Habe mich daraufhin erst mal für die Kleinunternehmerregelung entschieden. Freue mich auf weitere hilfreiche Artikel dieser Art. 🙂
Gruß Teddy
Benni sagt:
Vielen Dank für die wertvollen Tipps! ?
Moritz sagt:
Hallo Sebastian,
mir stellt sich die Frage, wie lange eigentlich eine nebenberufliche Tätigkeit, nebenberuflich ist? Gibt es da ein bestimmtes Verhältnis zum Einkommen aus dem Hauptberuf, welches nicht überschritten werden darf? Und muss ich in meinem Nebenjob SV-Beiträge zahlen?
Vielen Dank für Deine Zeit.
Frans van Rossum sagt:
Hallo Sebastian,
anbei mein kommentar zur FA und Steuerberater.
Beim Finanzamt muss mann im Fragebogen deine Gewinnerwartung angeben.
Ein neuling wird immer von sein Steuerber. gefagt was er erwartet und schreibt dies im FA formular, (FEHLER), kein mensch kann angeben was er an gewinnen machen wird, ich empfele als angabe volgendes. Gewinnerwartung für die erste 3 Jahre = Verlust durch Hohe investitionskosten. Dann gibt es von FA auch keine Vorauszahlungen. Diese vorauszahlungen am FA drehen alle Starter denn überlebenschance ab, Dank Steuerberater.
Im anfang braucht kein mensch ein Steuerberater, ein kostenloses PC-Programm wie zB easy cash und Tax, tut es genau so, arbeite ich schon 20 Jahre mit.
Bin seit 1969 selbständig in die Zeiten das ich ein Steuerberater hat ging es mir am schlechteste. Weil immer irgendwelche vorschusse zu bezahlen waren die ich nicht hatte, über geld was ich noch nicht verdient hatte, warum soll ich das FA vorfinanzieren, nein Danke, mach ich nicht. Tue der Post auch nicht vorfinanzieren durch Briefmarken auf vorrat zu kaufen, die wenn sie gebraucht werden nicht mehr passen, und mann muss dann nachkaufen. Vater staat vergoldet schon genug Geld, muss ich nicht mein Geld auchnoch zur verfügung stellen.
Meine meinungnach arbeiten die Steuerberater nur fürs FA. nicht für Ihre kunden.
Mit freundlichem Gruss
Frans
Tony sagt:
Hey Sebastian,
Toller Artikel und hat mir gleich ein paar Fragen zur Kleinunternehmerregelung und Amazon beantwortet. Danke dir!
Lg Tony
Fischer Gaston sagt:
Hallo Sebastian,
Habe mir Dein Steuer 1×1 aufmerksam durchgelesen und fand ihn wirklich sehr aufschlussreich. Viele Details sind mir dabei klarer geworden und kann nur sagen: sehr, sehr hilfreich fuer jemanden wie mich der, mit seinem Internetbusiness ( Affiliate )gerade anfangen will. Toll. Trotzdem sind noch Fragen offengeblieben und ich hoffe das Du mir dabei helfen kannst , sie zu loesen. Ganz kurz zu mir: Ich lebe schon sehr lange in Afrika und bin auch nicht mehr in Deutschland gemeldet. Nun moechte ich digitale Produkte, als Affiliat, in Deutschland verkaufen und weiss nicht ob ich ein Gewerbe anmelden muss, und welche Steuern ich an das Finanzamt abfuehren muss. Setzen wir voraus das es kein Kleinunternehmen ist.
Vielen Dank fuer jegliches Feedback
Gaston
Sigi Nopper sagt:
Hallo Sebastian,
das Netbank Geschäftskonto ist leider nicht mehr kostenlos, aber mit einer Gebühr von unter 5€ immer noch günstig.
Mit div. Zusatzfunktionen sind es noch lange keine 10€/mtl.
Balli sagt:
Vielen Vielen dank Sebastian für den tollen Artikel.
Ich hatte vom dem Thema Steuer sehr viel Angst, aber nach den Beitrag bin ich jetzt viel beruhigter.
Danke!
Ella sagt:
Danke für die Hilfestellung 🙂
Anonymous sagt:
Vielen Dank für diesen super Artikel! Ich war mir unsicher ob für mich aktuell ein Steuerberater sinnvoll wäre. Aber die anvisierten 1000 € Kosten dafür haben mich abgeschreckt. Weil auch mir erscheint die Steuererklärung (bei ordentlicher Buchhaltung) kein Hexenwerk zu sein…
Silvia sagt:
Hallo Sebastian,
vielen Dank für Deinen mega Beitrag. Wow sehr ausführlich 😊
Wie gut, dass es Leute wie Dich gibt, die ihr mega Wissen weitergeben. 🙂
Ich wollte mal Fragen, wie es abläuft, wenn man die Kleinunternehmerregelung § 19 Abs. 1 UStG, nicht umsatzsteuerpflichtig, hat und ein digitales Produkt (Software eine Video App für Animation) gekauft hat. Der Rechnungspreis ist in Dollar und es ist mit PayPal bezahlt worden. Wechselkurs wurde in PayPal angezeigt und entsprechend in Euro bezahlt. Sitz des Unternehmens ist Kanada, habe ich nachgefragt. Bei dem Kauf habe ich nur einen Beleg bekommen, wo das Produkt, der Endpreis, meine E-Mailadresse und ein paar andere Dinge, draufstehen von JVZoo (Plattform)
Daraufhin habe ich eine richtige Rechnung angefordert. Nun braucht die Firma, nicht JVZoo, von mir den vollständigen Namen, die Steuernummer und oder Umsatzsteuer-ID und die vollständige Anschrift.
Ich muss dazu sagen, dass ich eine Ust-ID besitze, weil ich im Netz gelesen hatte, dass man sie ruhig mit anfordern soll, wenn man den steuerlichen Fragebogen ausfüllt. Diese wollte ich aber nicht benutzen, weil ich dann, denke ich, eine Umsatzsteuervoranmeldungen machen muss.
Wenn ich jetzt meine Steuernummer angebe und oder meine Ust-ID Nr., muss ich dann eine Umsatzsteuervoranmeldung machen?
Kann ich von denen jetzt eine Bruttorechnung verlangen, damit ich keine Umsatzsteuervoranmeldungen machen muss? Wahrscheinlich kennen ausländische Unternehmen nicht die Kleinunternehmerregelung und stufen mich dann anhand der Steuer-Nr. und oder Ust-ID als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ein, oder? Was meinst Du?
Auch bin ich nicht beim MOSS Verfahren registriert? Muss ich es unbedingt tun?
Dann gibt es ja noch ZM Zusammenfassende Meldung. Gehört es zusammen? Muss ich mich da jetzt auch registrieren?
Im Netz habe ich teils gelesen, man braucht nicht die Ust-ID angeben, wenn man eine hat bei der Kleinunternehmerregelung, weil der Aufwand zu groß wäre und lieber den Bruttobetrag bezahlen soll. Aber ich habe auch gelesen, dass man die Ust-ID angeben muss, wenn man eine hat!
Ich weiß echt nicht weiter.
Es wäre echt klasse, wenn Du mir hier meine Fragen beantworten könntest. Ich weiß Du bist kein Steuerberater, aber wie würdest Du in der Situation vorgehen.
Vielen Dank im Voraus. Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag.
Viele Grüße
Silvia
Lisa sagt:
Super Artikel, vielen Dank!
Bei welcher Ausgabe kann ich die kosten für gekaufte Backlinks angeben? Werbung/Reklame?
Weiß das jemand?
Lisa sagt:
Hallo Sebastian,
eine toller Artikel, vielen Dank dafür. Ich bin seit 2019 im Affiliate Marketing tätig und aktuell liegt bei mir die Kleinunternehmerregelung zu Grunde. Ich werde dieses Jahr allerdings den Umsatz von 17.500 Euro überschreiten. Das heisst, dass ich ab nächstes Jahr aus der Kleinunternehmerregelung heraus falle, richtig?
Bei den deutschen Partnernetzwerken kann ich die Steuerart dann ab 2022 ändern, hier würde ich dann die Provision + 19% bekommen und für Amazon schreibe ich Rechnungen mit Hinweis auf das Reverse-Change-Verfahren, richtig?
Muss ich die Amazon Provisionen denn bei der Umsatzsteuer angeben? Kann man bei der Online-Übermittlung angeben, dass diese Einnahmen dem Reverse-Change-Verfahren unterliegen oder wie teile ich das dem Finanzamt mit?
Bisher habe ich eine einfache EÜR gemacht. Was ändert sich denn hier?
Vielen Dank und liebe Grüße
Lisa
Steffen Wilde sagt:
Hallo
Ich habe eine Frage zu dem Zeitpunkt an dem ich die Einnahmen versteuern muss.
Vielleicht können Sie mir hier weiterhelfen.
Es ist ja so, dass man sobald eine Affiliate Provision erreicht wurde, man die ja bei vielen Anbietern z.B Awin, erst ausbezahlt bekommt, wenn eine bestimmte Schwelle erreicht ist. Wenn das sich über das Jahr zieht, stellt sich mir folgende Frage:
Ist der Zeipunkt steuerlich relevant an dem die Provision realisiert wurde oder erst in dem Moment wo die Provision auf meinem Konto eingeht?
Viele Grüße
S.Wilde
Marcus sagt:
Hallo Sebastian,
der bisher bester Artikel im Netz wie ich finde.
Alle wichtigen Aspekte für einen angehenden
Kleinunternehmer wie mich bezüglich der Steuermechanik.
Super Arbeit! Vielen Dank und viele Grüße!
Marcus